Ein Preis für Hamburgs Kinoszene
In Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien werden einmal im Jahr die Hamburger Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Weiterhin können sich Hamburger Abspielstätten mit besonders innovativen Konzepten im Bereich des Abspiels für die Sonderpreise bewerben. Diese sind für einen erweiterten Bewerberkreis zugänglich (alle in Hamburg ansässigen Anbieter*innen) und werden ebenfalls von der Kinojury vergeben.
MOIN Kinobonus
Der MOIN Kinobonus in Höhe von 100.000 Euro wird zusätzlich im Rahmen der Hamburger Kinopreise vergeben. Wie hoch der Bonus für die einzelnen Kinos ausfällt, richtet sich nach der Anzahl MOIN-geförderter Filme im Programm und den Zuschauer*innenzahlen dieser Filme – jeweils bezogen auf das vergangene Programmjahr. Um faire Bedingungen für alle Kinos zu gewährleisten, fließen auch Faktoren wie Saalkapazität und Kinogröße in die Bewertung ein. Der maximale Bonus pro Kino beträgt 10.000 Euro.
3 Steps zur Antragsstellung
Step One
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können gestellt werden von:
Hamburger Kinos und Abspielstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen
Step Two
Beratungstermin vereinbaren
Vereinbart bitte einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin. Der Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise sowie Sonderpreise ist der 30. April eines jeden Jahres.
Step Three
Förderung beantragen
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.
