Ein Preis für Hamburgs Kinoszene
In Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien werden einmal im Jahr die Hamburger Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Weiterhin können sich Hamburger Abspielstätten mit besonders innovativen Konzepten im Bereich des Abspiels für die Sonderpreise bewerben. Diese sind für einen erweiterten Bewerberkreis zugänglich (alle in Hamburg ansässigen Anbieter*innen) und werden ebenfalls von der Kinojury vergeben.
Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise sowie Sonderpreise ist der 31. März eines jeden Jahres.
3 Steps zur Antragsstellung
Step One
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können gestellt werden von:
Hamburger Kinos und Abspielstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen
Step Two
Beratungstermin vereinbaren
Vereinbart bitte einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin. Der Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise sowie Sonderpreise ist der 31. März eines jeden Jahres.
Step Three
Förderung beantragen
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.