Ein Preis für Schleswig-Holsteins Kinoszene
Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur an gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos und Abspielstätten in Schleswig-Holstein vergeben. Der Kinopreis ehrt die qualitativ hochwertige Arbeit eines Kinos über ein Programmjahr hinweg. Das Vergabeverfahren wird von der Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein organisiert.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können gestellt werden von:
allen gewerblichen und nicht-gewerblichen Kinos und Abspielstätten in Schleswig-Holstein
Unterlagen für die Einreichung zu den Kinopreisen Schleswig-Holstein findet ihr hier.