Um die Zusammenarbeit von deutschen und türkischen Filmschaffenden bereits im frühen Stadium eines gemeinsamen Projektes zu ermöglichen, haben die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, das Medienboard Berlin Brandenburg und das Istanbuler Filmfestival - Meetings on the Bridge (beauftragt vom Türkische Ministerium für Kultur und Tourismus) 2011 den ersten Deutsch-Türkischen Co-Production Development Fonds gegründet.
Projekte sind nur einmal antragsberechtigt.
3 Steps zur Antragsstellung
Step One
Wer ist antragsberechtigt?
Mehr dazu erfahrt ihr hier:
Step Two
Ihr müsst einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin vereinbaren.
Step Three
Dieses Dokument braucht ihr, um Förderung zu beantragen: