MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

DEFINITION „TALENTFILM“ bei der MOIN Filmförderung

Als Talentfilm werden die ersten beiden programmfüllenden Filme von Autor*innen, Regisseur*innen oder Produzent*innen definiert, die für eine kommerzielle oder auf Festivals ausgerichtete Auswertung vorgesehen sind. Die Talentdefinition für den Bereich Serie folgt der des Films.

  1. Als Talentfilme werden Produktionen im Bereich Spiel- und Dokumentarfilm bis zum zweiten programmfüllenden Film (alternativ insg. maximal 300 Minuten in anderen Formaten) gefördert, die ggfs. nach Abschluss eines Hochschulstudiums hergestellt werden. Als programmfüllend gelten Filme mit einer Vorführdauer von mindestens 79 Minuten. Für Kinderfilme gilt eine Mindestvorführdauer von 59 Minuten.
  2. Bei Antragstellung einer etablierten Produktionsfirma ist der Status des*r Nachwuchsautors*in, -regisseurs*in oder -produzenten*in relevant.
  3. Bei internationalen Koproduktionen muss mindestens ein Talent aus den Bereichen Drehbuch, Regie oder Produktion ihren/seinen steuerlich relevanten Wohnsitz in Deutschland haben, damit das Projekt als Nachwuchsproduktion definiert wird.
  4. Sollten Hochschulfilme oder während einer Berufsausbildung entstandene Produktionen unter branchenüblichen Bedingungen (v.a. mit Beteiligung von Sendern/Regionalförderungen) entstanden sein und eine Kinoauswertung (oder sonstige kommerzielle Auswertung) erfahren haben, werden diese in der Projektzählung mitberücksichtigt.
  5. Als Talentfilm im Bereich Kurzfilm gilt lediglich der erste bei der MOIN FILMFÖRDERUNG oder anderen Förderinstitutionen gestellte Antrag, den die/der Antragsteller*in nach Abschluss ihres/seines Filmhochschulstudiums oder als Quereinsteiger*in stellt.
  6. Hat ein*e Filmemacher*in bereits mehrere programmfüllende Dokumentarfilme realisiert und ausgewertet, so gilt lediglich der erste programmfüllende Spielfilm als Talentfilm. Dies gilt ebenso, wenn bereits mehrere programmfüllende Spielfilme realisiert und ausgewertet wurden für den ersten Dokumentarfilm.

Im Bereich Animation umfasst der Bereich Talentfilm bis zu zwei Animationsfilme ab 24 Minuten Spieldauer.

Stand: April 2025