MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

DREHGENEHMIGUNGEN FÜR FILMPRODUKTIONEN IN HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN

Dreharbeiten auf öffentlichem Grund sind in Hamburg und Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig, wenn Sets und Arbeitsgeräte aufgebaut, Flächen abgesperrt und Dritte eingeschränkt oder behindert werden. Es werden Genehmigungen für die einzelnen Drehorte eingeholt, an denen die Filmarbeiten stattfinden sollen. Die Antragsfrist beträgt mind. 2 Wochen im Voraus. Das Antragsformular „Motivbogen“ steht als Download zur Verfügung: https://www.moin-filmfoerderung.de/de/film_commission/location_guide/genehmigungen.php

Eine allgemeine Firmen-Drehgenehmigung - wie in einigen deutschen Städten vorgeschrieben - ist in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht notwendig.

Für Aufnahmen von Einzelpersonen oder kleinen mobilen Teams, die nur per Handkamera oder mit einfachem Stativ an im Voraus nicht festgelegten Orten auf öffentlichem Grund vorgenommen werden, ohne Dritte einzuschränken, zu behindern oder zu gefährden - wie z.B. bei aktueller Berichterstattung oder Dokumentation – ist nach Kenntnisstand der Film Commission keine Genehmigung / Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Allerdings wird bei derartigen Aufnahmen in der Hamburger Innenstadt oder in sensiblen Bereichen wie z.B. im Umfeld der Reeperbahn empfohlen, eine informelle Email an das Bezirksamt Mitte zu richten, und sofern keine Einwände vorliegen, erfolgt eine Bestätigung durch das Bezirksamt.

Für öffentliche Wege, Bürgersteige und Plätze sowie öffentliche Grün- und Parkanlagen in Hamburg erteilen die Fachämter für Management des öffentlichen Raums der jeweiligen Bezirke die Dreherlaubnis. In Schleswig-Holstein sollte die Pressestelle der betroffenen Kommunal- oder Kreisverwaltung informiert werden. Diese Sondernutzungserlaubnisse sind in der Regel kostenlos.

Genehmigungen für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und die Einrichtung von befristeten Halteverbotszonen werden in Hamburg von den jeweils zuständigen Polizeirevieren erteilt. In Schleswig-Holstein sind in der Regel die kommunalen Ordnungs- oder Verkehrsämter zuständig. Die Erteilung dieser Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen ist kostenpflichtig.

Die Genehmigungen werden ausgestellt für mit den Dreharbeiten verbundene Set-Einrichtungen, Halteverbotszonen, Absperrungen, Kabelverlegung, Aufstellung von Aggregaten, Schienen, Beleuchtung, Kameras, Kränen und sonstigem Equipment,

Befahren von Gehwegen, Einsatz von Regenanlagen und Special Effects.

Für Privatgrund muss bei jeglicher Art von Aufnahmen/ Dreharbeiten eine Genehmigung der Eigner oder Bevollmächtigten eingeholt werden.

Ausnahmegenehmigungen für Trailer und Schwertransporte erteilt der Landesbetrieb Verkehr LBV. Für stadtteilübergreifende Fahrtaufnahmen in Hamburg generell ist die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Polizei - VD51 zuständig. In Schleswig-Holstein erteilt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und die Pressestelle des Landespolizeiamtes Genehmigungen für Fahraufnahmen auf Landes- und Bundesstraßen und auf Autobahnen. Für Dreharbeiten auf dem Wasser ist die Abteilung Wasserschutzpolizei im Landespolizeiamt zuständig.

Flug-/Luftaufnahmen werden in Hamburg von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Referat Luftverkehr genehmigt. In Schleswig-Holstein ist die Luftsicherheitsbehörde beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) mit Sitz in Kiel zuständig.

Wer mit Kindern drehen will, muss wegen des Beschäftigungsverbots für Minderjährige eine Ausnahmegenehmigung vom Amt für Arbeitsschutz, Referat Kinderbeschäftigung einholen. In Schleswig-Holstein nimmt die Unfallkasse Nord die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes wahr und ist für Genehmigungen zuständig.

Kontakte und Ansprechpersonen zu den jeweiligen Genehmigungsgebern finden Sie im Production Guide auf https://moin-filmfoerderung.de/film-commission/production-guide

MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

Film Commission, Abteilungs-Email: location@moin-filmfoerderung.de

Büro Hamburg:
Alexandra Luetkens, Tel. 040/ 398 37 230, luetkens@moin-filmfoerderung.de
Christiane Dopp, Tel. 040/ 398 37 15, dopp@moin-filmfoerderung.de

Büro Kiel:
Anneke Hoffmann, Tel. 0431-72 00 40 10, hoffmann@moin-filmfoerderung.de