FAQ der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
1. Allgemeines zur Antragstellung
1.1. Was sind die ersten Schritte vor der Antragsstellung?
1.2. Wer ist mein*e richtige*r Ansprechpartner*in?
1.3. Wie funktioniert die Antragstellung?
1.4. Erhalte ich bei jedem weiteren Antrag neue Log-In-Daten?
1.5. Bin ich als Studierende*r antragsberechtigt?
2. Gremien und Antragsarten
2.1. Welche Gremien gibt es?
3. Fragen zur (digitalen) Antragstellung
3.1. Gibt es Formalia zu beachten in Bezug auf Länge und Gestaltung des Antrags?
3.2. Wie kann ich Sichtungsmaterial zur Verfügung stellen?
3.3. Wo lade ich weitere Anlagen, wie z.B. die Visualisierungshilfen hoch?
3.4. Wie erstelle ich den Finanzierungsplan im digitalen Antragsportal?
3.5. Wie sieht die Kalkulation aus?
3.6. Muss ich LOIs, Koproduktions- oder Verleihverträge hochladen?
3.7. Was ist beim Reiter „Erklärungen“ zu tun?
3.8. Welche Diversity-Checklist muss ich für welches Projekt verwenden?
3.9. Was muss ich zum Grünen Filmpass und zum Green Motion Label wissen?
3.10. Welche Aufgaben übernimmt der Green Consultant?
3.11. Was ist die De-Minimis-Beihilfe?
3.12. Wann muss ich eine De-Minimis-Erklärung hochladen?
1. Allgemeines zur Antragstellung
1.1. Was sind die ersten Schritte vor der Antragsstellung?
- Vor jeder Antragstellung, außer bei einer Bewerbung für das NEST, muss spätestens zwei Wochen vor dem Antragstermin, ein Gespräch mit dem*der jeweiligen Förderreferenten*in stattgefunden haben.
- Als Vorbereitung auf das Beratungsgespräch erwarten wir eine Mail mit eurer Vita, einer kurzen Synopsis sowie einigen Kerninfos zu eurem Projekt. Ebenso bitten wir euch, das jeweilige Merkblatt vorab zu lesen, um Verständnisschwierigkeiten im Gespräch ausräumen zu können.
- Für Erstantragstellende gibt es regelmäßig vor den einzelnen Antragsterminen Sammelberatungen: https://moin-filmfoerderung.de/foerderung/weitere-unterstuetzung/sammelberatung-fuer-erstantragsteller-innen
- Alle Merkblätter findet ihr hier: https://moin-filmfoerderung.de/foerderung/downloads
1.2. Wer ist mein*e richtige*r Ansprechpartner*in?
- Alle Ansprechpartner*innen findest du hier:https://www.moin-filmfoerderung.de/de/ueber_die_filmfoerderung/Team.php
- Bereits geförderte Projekte werden von den Kolleg*innen der Vertragsabteilung betreut. In eurer Zusage findet ihr im letzten Abschnitt eure*n jeweilige*n Ansprechpartner*in.
1.3. Wie funktioniert die Antragstellung?
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Die Antragstellung, außer bei einer Bewerbung für das NEST, erfolgt bei uns ausschließlich über unsere digitale Online-Datenbank. Wir empfehlen den Firefox Browser. Andere Browser sind ebenfalls möglich.
- Bewerbungen für das NEST können nach Registrierung / Login eigenständig eingereicht werden: https://nest.moin-filmfoerderung.de/
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Nach der persönlichen Beratung oder der Teilnahme an einer Sammelberatung benötigen wir eine E-Mail mit folgenden Infos: Name des*der Antragstellers*in, Meldeadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Außerdem die geplante Antragssumme, den Arbeitstitel des Projekts sowie Angaben zum Antragstermin und Gremium. Bei Anträgen von Produktionsfirmen benötigen wir Namen und E-Mail-Adresse der Geschäftsführer*innen, die wir als Antragsteller*in anlegen. Damit erlaubt Ihr uns auch, Eure Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung zu speichern.
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Im Anschluss an eure Mail erhaltet ihr von uns ausschließlich bei erstmaliger Antragstellung eine automatisch generierte Mail aus dem System mit den Zugangsdaten zu unserer digitalen Online-Datenbank. Dort wählt ihr euer Passwort selbst. Dieser Zugang bleibt euch auch für zukünftige Antragstellungen erhalten.
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Wenn ihr schon einen Zugang habt, legen wir euch nach Eingang der Mail das neue Projekt in eurem Account an.
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Über die Vollständigkeitsprüfung könnt ihr jederzeit sehen, welche Informationen oder Dateien noch fehlen. Sobald der Antrag vollständig ist, klickt ihr auf „einreichen“.
1.4. Erhalte ich bei jedem weiteren Antrag neue Login-Daten?
- Nein. Bitte merkt euch eure einmalig vergebenen Zugangsdaten gut. Sie bleiben zukünftig bei jedem neuen Antrag bestehen, wir legen nur die neuen Projekte an. In Ausnahmefällen können wir einen Passwort-Reset veranlassen.
1.5. Bin ich als Studierende*r antragsberechtigt?
- In der Regel sind Studierende von Filmstudiengängen von der Antragstellung ausgeschlossen. Wer in den einzelnen Antragsarten antragsberechtigt ist, erfahrt ihr aus den jeweiligen Merkblättern.
- Alle Merkblätter und unsere Nachwuchsdefinition findet ihr hier: [https://moin-
filmfoerderung.de/foerderung/downloads](https://moin-
filmfoerderung.de/foerderung/downloads)
2. Gremien und Antragsarten
2.1. Welche Gremien gibt es?
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Förderentscheidungen werden in vier verschiedenen Gremien getroffen:
- High End: Filme und Serien mit Gesamtherstellungskosten über 2.5 Mio. Euro oder Projekte mit einem Marktanteil in der Finanzierung von über 30%, Kinodokumentarfilme über 1.5 Mio. Euro
- Director’s Cut: Filme und Serien mit Gesamtherstellungskosten bis zu 2 .5 Mio. Euro, Kinodokumentarfilme bis zu 1.5 Mio. Euro
- Kurzfilm: Kurzfilme bis max. 30 Minuten
- Innovativ: Innovative Projektvorhaben (z.B. XR, VR, immersives Storytelling oder 360°)
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Für alle vier Gremien gibt es i.d.R. vier Antragstermine pro Jahr. Alle Termine sind hier zu finden: https://moin-filmfoerderung.de/
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Über die NEST-Bewerbungen entscheidet kein Gremium, sondern das Community-Panel, welches aus Alumni bisheriger NEST Spaces besteht:
- NEST: Fiktionale (Spielfilm + Animation), dokumentarische, serielle oder innovative Stoffe im Ideenstadium
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Es gibt vier NEST-Bewerbungstermine pro Jahr. Alle Termine sind hier zu
finden:https://moin-filmfoerderung.de/ -
Weitere Infos zum NEST findet ihr hier: https://moin-filmfoerderung.de/foerderung/nest
3. Fragen zur digitalen Antragstellung
3.1. Gibt es Formalia zu beachten in Bezug auf Länge und Gestaltung des
Antrages?
- Mögliche Vorgaben zu Schriftgröße und Länge der jeweiligen Dokumente finden sich in den Merkblättern der einzelnen Antragsarten: https://moin-filmfoerderung.de/foerderung/downloads
- Für die Erstellung von Drehbüchern wünschen wir uns die Erstellung mit branchenüblichen Programmen.
3.2. Wie kann ich Sichtungsmaterial zur Verfügung stellen?
- Sichtungslinks werden im Reiter „Angaben zum Filmvorhaben” eingepflegt.
Bitte beschränke dich dabei auf max. zwei relevante Links.
3.3. Wo lade ich weitere Anlagen, wie z.B. Visualisierungshilfen hoch?
- Diese sind am einfachsten über die Funktion „Weitere Anlage hinzufügen“ im Reiter „Alle Anhänge“ hochzuladen.
3.4. Wie erstelle ich den Finanzierungsplan im digitalen Antragsportal?
- Bei jeder Antragsart gibt es den Reiter Finanzierung. Dort müssen die Finanzierungsbausteine einzeln eingegeben werden.
- Wichtig ist, dass die bei uns zu beantragende Summe ebenfalls als einzelner Baustein auftauchen muss. Der Finanzierungstyp lautet „Öffentliche Förderung (nicht Creative Europe)“. Auch die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes soll den Finanzierungstyp „Öffentliche Förderung (nicht Creative Europe)“ erhalten. Nur bei Kurzfilmen lautet der Finanzierungstyp „Öffentliche Förderung (Zuschuss)“.
- Die Gesamtsumme aller einzelnen Finanzierungsbausteine muss die Gesamtherstellungskosten komplett abdecken.
3.5. Wie sieht die Kalkulation aus?
- Kalkuliert wird grundsätzlich mit Netto-Beträgen.
- Auf der einseitigen Kalkulationsübersicht müssen zusätzlich zwei Spalten für die Regionaleffekte in Hamburg und Schleswig-Holstein erstellt werden. Die Kalkulationsübersicht enthält alle wichtigen Kostenpunkte, ähnlich der 2. Deckblattseite des FFA-Kalkulationsschemas.
- Schleswig-Holstein und Hamburg Effekt sind rein für statistische Auswertungen getrennt darzustellen.
- Eine einseitige Kalkulationsvorlage findet ihr in unserem Download-Bereich: https://moin-filmfoerderung.de/foerderung/downloads
Bitte denkt daran, diese als PDF einseitig abzuspeichern und hochzuladen.
- Die detaillierte Kalkulation inkl. der aufgeschlüsselten Regionaleffekte fordern wir bei Bedarf nach.
3.6. Muss ich LOIs, Koproduktions- oder Verleihverträge hochladen?
- Nein , die Rechteabfrage erfolgt als reine Informationsangabe in der digitalen Online-Datenbank und muss dort eingetragen werden. LOIs und Verträge müssen nicht eingereicht werden, können aber im Zuge der Antragsbearbeitung nachgefordert werden. Es ist sinnvoll, diese im Finanzierungsplan oder bei den Rechten darzulegen. Auch im Anschreiben kann darauf eingegangen werden.
3.7. Was ist beim Reiter „Erklärungen“ zu tun?
- Angaben zum Projektstatus müssen direkt in die Datenbank eingegeben werden, die Diversity-Checklist wird als Anhang hochgeladen.
- Projektstatus in Bezug auf andere Förderungen. Hier muss bei dem Reiter „Erklärungen“ angegeben werden, ob es sich um ein neues Projekt handelt (Ja) oder ob das Projekt bereits anderen Förderinstitutionen vorlag (Nein und Erläuterung hinzufügen).
- Vor Antragstellung eines neuen Antrages müssen für bisher geförderte MOIN-Projekte Erlösmitteilungen gemeldet werden. Das diese Erlöse gemeldet wurden, muss durch einen Haken im Reiter „Erklärungen“ bestätigt werden. Die papierlose Antragstellung erfordert die Rechtverbindliche Bestätigung durch einen Haken, ebenfalls im Reiter „Erklärungen“. Dieser Haken ersetzt den Papierausdruck und die rechtsgültige Unterschrift. Es müssen mit Antragsstellung also keine Unterlagen mehr in Papierform an die Filmförderung geschickt werden.
3.8. Welche Diversity-Checklist muss ich für welches Projekt verwenden?
- Die Checklist „Development“ muss ausgefüllt werden bei Anträgen auf Projektentwicklung fiktional.
- Die Checklist „Produktion“ ist verwendbar für Anträge auf Produktion fiktional und Animation, Produktion Kurzfilm und Fertigstellung fiktional
- Die Checklist „Auswertung“ ist anzuwenden bei Anträgen auf Verleihförderung
- Für alle anderen Antragsarten liegen die Checklisten noch nicht vor und es ist nur die Erklärung zur Kenntnis über die Diversity-Checklist abzugeben.
Alle Infos dazu hier: https://moin-filmfoerderung.de/diversity
3.9. Was muss ich zum Grünen Filmpass und zu Green Motion wissen?
- Bei Förderungen in den Bereichen Development, Auswertung und Kinomaßnahmen stimmt man bei Antragsstellung zu, dem verpflichtenden Kriterienkatalog des Grünen Filmpasses zu entsprechen, sowie ein optionales Kriterium des Katalogs zu erfüllen, welches im Schlussbericht benannt wird. Der Kriterienkatalog ist im Downloadbereich unserer Website zu finden: https://moin-filmfoerderung.de/foerderung/downloads
- Im Bereich Produktion stimmt man bei Antragsstellung zu, dem Kriterienkatalog des Green Motion Labels zu entsprechen, und die verpflichtenden Kriterien einzuhalten. Der Kriterienkatalog ist im Downloadbereich unserer Website zu finden: [https://moin- filmfoerderung.de/foerderung/downloads](https://moin- filmfoerderung.de/foerderung/downloads)
- Mehr Informationen zum Grünen Filmpass und zum Green Motion Label gibt es hier: https://moin-filmfoerderung.de/green-filming
- Die Grünen Leitfäden zu den einzelnen Arbeitsbereichen geben eine gute Übersicht, welche Maßnahmen wie umzusetzen sind, und sind im Downloadbereich unserer Website zu finden: https://moin-filmfoerderung.de/foerderung/downloads
- Unser CO2 – Rechner steht hier zur Verfügung: https://ffhsh.greenshooting.de/de_DE/page
- Für alle Fragen rund um den Grünen Filmpass und zu Green Motion gibt es Unterstützung bei der Film Commission durch Christiane Scholz, scholz@moin-filmfoerderung.de
3.10. Welche Aufgaben übernimmt der Green Consultant?
- Green Consultants haben das Know-How, um eine Produktion ökologisch und nachhaltig zu beraten und entsprechende Konzepte zu erstellen, um Ressourcen zu schonen und Emissionen zu senken. Sie können nachweislich für Kostenreduzierung sorgen durch eine professionelle Umsetzung der Maßnahmen.
- Green Consultants dürfen regulär kalkuliert werden.
3.11.Was ist die De-Minimis-Beihilfe?
- Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von maximal 200.000 € erhalten. Bei Beihilfen unter diesem Schwellenwert wird davon ausgegangen, dass sie sich nicht wettbewerbsverzerrend auswirken, und somit sind sie nicht durch die EU genehmigungspflichtig. Diese Beihilfen werden als „De-Minimis“ bezeichnet.
3.12. Wann muss ich eine De-Minimis-Erklärung hochladen?
- Die De-Minimis-Erklärung ist nur für Hamburger Kinos nach Punkt B/5 der Richtlinie und für Weiterbildung und Qualifikation nach Punkt B/6 auszufüllen.
- Für Anträge auf Kinozuschüsse sowie Weiterbildung/Qualifizierung muss eine Erklärung über die erhaltenen De-Minimis-Beihilfen abgegeben werden. Diese ist in unserem Download-Bereich zu finden: https://moin-filmfoerderung.de/foerderung/downloads
- In der De-minimis-Erklärung müssen alle Beihilfen aufgeführt werden, welche als De-Minimis im Verlauf des geltenden Steuerjahres und den beiden vorhergehenden Jahren vergeben wurden. Diese Information befindet sich in der Regel im jeweiligen Förderbescheid.
- Für die Hamburger Kinos werden von der MOIN Filmförderung der Hamburger Kinopreis, die Förderung des Hamburger Kinoinvestitionsprogramm, sowie die Abspielförderung als De-minimis-Beihilfen vergeben.