MERKBLATT ABSPIEL UND PRÄSENTATION (KINOFÖRDERUNG)
1| WOFÜR STEHEN FÖRDERMITTEL ZUR VERFÜGUNG?
Nach den Richtlinien der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH (Ziffer B|5.3) können folgende Maßnahmen des Abspiels und der Präsentation gefördert werden:
- die Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Präsentationen (Ziffer B|5.3 I)
- der Einsatz innovativer Marketingmaßnahmen (Ziffer B|5.3 II)
- die Zusammenarbeit und Kooperationen regionaler Abspielstätten (Ziffer B|5. III)
- innovative Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Kinobranche (Ziffer B|5. IV).
Die MOIN Filmförderung entscheidet über Förderanträge in unterschiedliche Gremien. Das für Ihr Projekt zuständige Gremium sowie die jeweiligen Einreichtermin entnehmen Sie bitte der Übersicht auf unserer Internetseite. Die Förderung von Modernisierungen und Neueinrichtungen von Hamburger Filmtheatern und Abspielstätten (Ziffer B|5.3 V) sowie die Vergabe von Kinopreisen in Hamburg und Schleswig-Holstein (Ziffer B|5.3 VI) werden in separaten Merkblättern geregelt.
2| ART DER FÖRDERUNG
Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe gewährt (sh. hierzu Ziffer C|12 der Förderrichtlinie der MOIN Filmförderung).
3| ANTRAGSBERECHTIGUNG
Anträge können von einzelnen Betreiber*innen Hamburger Kinos und Abspielstätten – bei Kooperationen auch gemeinsam – gestellt werden, die die folgend genannten Kriterien erfüllen:
- Belegbarkeit eines kontinuierlichen Programmbetriebes über die letzten zwei Jahre
- Programmbetrieb in mindestens 10 Monaten p.a. mit insgesamt mindestens 90 öffentlichen Vorführungen
- kinokonforme und technisch professionelle Ausstattung
- eine Mindestanzahl von 50 Sitzplätzen sollte verfügbar sein.
Anträge entsprechend den oben genannten Ziffern B|5.3 II bis B|5.3 IV können ebenso von im Fördergebiet ansässigen, fachbezogenen Technologieunternehmen beantragt werden.
4| ANTRAGSVERFAHREN
- vor der Antragstellung ist ein Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Förderreferent*in bei der MOIN Filmförderung unbedingte Voraussetzung. Grundsätzlich sollen diese Gespräche bis 14 Tage vor Antragstermin stattgefunden haben
- Anträge werden online gestellt und müssen spätestens am Tag der Einreichung bis 23:59 Uhr vollständig digital eingereicht sein
- Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach dem Beratungsgespräch von den zuständigen Förderreferent*innen der MOIN Filmförderung
- der digital gestellte Antrag muss in einfacher Form ausgedruckt und rechtsgültig unterschrieben innerhalb von drei Werktagen eingereicht werden. Details dazu erhalten Sie online im Rahmen der digitalen Bearbeitung Ihres Antrages
- die im Antrag gemachten Angaben sind wesentlich für eine Förderung und deshalb verbindlich. Abweichungen in der Umsetzung der Maßnahme bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der MOIN Filmförderung und führen andernfalls u.U. zu einer Rücknahme der Förderung
- Förderentscheidungen werden schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet
- ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
- durch die Förderung einer Maßnahme wird kein Anspruch auf die Förderung nachfolgender Maßnahmen erworben
- die im Zusageschreiben festgelegten Bedingungen sind bindend. Abweichungen hiervon müssen schriftlich beantragt und von der MOIN Filmförderung genehmigt werden. Nicht genehmigte Abweichungen können zur Rücknahme der Förderzusage bzw. Kürzung der in Aussicht gestellten Förderung führen
- die/der Antragsteller*in hat keinen Anspruch auf Rückgabe von Antragsunterlagen.
5| ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ANGABEN
- ausführliche Beschreibung der beantragten Maßnahme mit Angabe der vorgesehenen Termine
- bei Antragstellung durch Kinos/Abspielstätten: max. einseitige Beschreibung des Kinos/der Abspielstätte, für die die Förderung beantragt wird und ggf. Beschreibung des Veranstaltenden (ggf. auch in Kooperation), der die Maßnahme für das Kino/die Abspielstätte kuratiert
- bei Antragstellung durch im Fördergebiet ansässige, fachbezogene Technologieunternehmen: Bestätigung des Kinos/der Abspielstätte, mit dem/der die Maßnahme in gemeinsamer Kooperation durchgeführt werden soll
- einseitige Kostenzusammenfassung mit Übersicht zu den Regionaleffekten (jeweils gesondert für Hamburg und Schleswig-Holstein)
- Finanzierungsplan (in der Antragsdatenbank). Der Stand der Finanzierung muss ersichtlich sein und laufend aktualisiert werden
- De-minimis-Erklärung (als Download in der Antragsdatenbank).
6| SONSTIGE VORGABEN
- bei Antragsstellung ist eine Entsprechungserklärung zur ökologisch nachhaltigen Durchführung der Maßnahme beizufügen
- die Kostenangaben müssen projektbezogen sein und sich an üblichen Marktpreisen orientieren
- alle Geldbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein
- die Kosten müssen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer angesetzt sein. Sofern die/der Antragsteller*in nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann zusätzlich eine Bruttokalkulation, d.h. mit Mehrwertsteuer, vorgelegt werden
- Kosten für die Saalmiete werden nicht anerkannt
- Kosten für festangestellte Mitarbeiter*innen können nicht in die Kalkulation einfließen
- es gilt das Mindestlohngesetz
- im Falle einer Förderung werden die Kalkulation, Finanzierung und Schlussabrechnung im Auftrag und auf Rechnung der Förderempfänger*innen von einer medienkundigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die dafür anfallenden Prüfungsgebühren entnehmen sie bitte der Gebührentabelle. Sie sind in die Kalkulation für die Maßnahme aufzunehmen
- der Finanzierungsplan muss die Summe der kalkulierten Kosten exakt abdecken
- wenn für die Maßnahme eine Förderung von anderen Institutionen beantragt oder bereits gewährt wurde, muss dies angegeben werden
- die/der Antragsteller*in hat einen der Maßnahme angemessenen Eigenanteil zu erbringen.
7| AUSZAHLUNG DER FÖRDERMITTEL
- der Zuschuss wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt: die erste Rate (90 %) bei Vertragsschluss und Nachweis der geschlossenen Finanzierung, die zweite Rate (10%) nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme
- die Prüfungsgebühren werden (zzgl. MwSt.) von den Förderungsmitteln einbehalten und direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgezahlt
8| NACH DER FÖRDERZUSAGE ZU BEACHTEN
- Förderzusagen gelten für einen befristeten Zeitraum, der in der Zusage verbindlich festgelegt wird. Anträge auf Verlängerung müssen rechtzeitig vor Ablauf der Befristung schriftlich gestellt werden
- auf allen die geförderte Maßnahme betreffenden Veröffentlichungen ist in angemessener Form auf die Förderung der MOIN Filmförderung hinzuweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen zur Nennungsverpflichtung.
9| BEI WEITEREN FRAGEN
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Förderreferent*innen.
Bei Fragen zum Fördervertrag und zur Abwicklung wenden Sie sich bitte direkt an die
zuständigen Mitarbeiter*innen der Vertragsabteilung.
Stand: September 2021