MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

MERKBLATT BESONDERE MASSNAHMEN DER AUSWERTUNG

1| WOFÜR STEHEN FÖRDERUNGSMITTEL ZUR VERFÜGUNG?

  • um bestehende Märkte zu erweitern und neue zu erschließen, kann nach den Richtlinien der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (Ziffer B|4.5) Förderung gewährt werden
  • zu diesen besonderen Maßnahmen gehören unter anderen Festivalpräsentationen, Grundausstattungen, innovative Auswertungsformen oder Untertitelungen
  • über die Anträge entscheidet die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung
  • Anträge werden laufend entgegengenommen.

2| ART DER FÖRDERUNG UND FÖRDERHÖCHSTGRENZEN

Die Förderung wird in Form von Zuschüssen vergeben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 50.000 EUR.

3| ANTRAGSBERECHTIGUNG

Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Verleih- und Vertriebsunternehmen und in Einzelfällen auch Produzent*innen sowie Regisseur*innen als Produzent*in ihres eigenen Projektes.

Die Förderung soll nur für Projekte erfolgen, die bereits im Rahmen der Produktion von der MOIN Filmförderung gefördert worden sind.

4| ANERKENNUNGSFÄHIGE KOSTEN

Es werden lediglich externe Kosten anerkannt. Davon

  • im Rahmen der Untertitelung: Übersetzungskosten, Kosten der Untertitelung, Transportkosten, Ausspielung der UT-Kopie sowie Prüfgebühren
  • im Rahmen der Festivalpräsentation: Werbemaßnahmen (print und digital), Trailer, Pressearbeit inkl. Pressemappe in elektronischer Form (EPK), Kurierkosten, Versandkosten (Pauschale bis zu einer Höhe von 100 EUR) sowie Prüfgebühren
  • im Rahmen der Grundausstattung: Werbemaßnahmen (print und digital), Trailer, Pressearbeit inkl. Pressemappe in elektronischer Form (EPK), Kurierkosten, Versandkosten (Pauschale bis zu einer Höhe von 100 EUR), Reise- und Hotelkosten für die Präsentation des Projektes im Rahmen einer begleitenden Kinotour (innerhalb von 3 Monaten ab Kinostart) sowie Prüfgebühren
  • im Rahmen innovativer Auswertungsformen: Werbemaßnahmen (print und digital), Pressearbeit, Kurierkosten, Versandkosten (Pauschale bis zu einer Höhe von 100 EUR) technische Kosten sowie Prüfgebühren.

5| ANTRAGSVERFAHREN

  • vor der Antragstellung ist ein Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Förderreferent*in bei der MOIN Filmförderung unbedingte Voraussetzung
  • Anträge werden online gestellt
  • Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach dem Beratungsgespräch von den zuständigen Förderreferent*innen der MOIN Filmförderung
  • der digital gestellte Antrag muss in einfacher Form ausgedruckt und rechtsgültig unterschrieben innerhalb von drei Werktagen eingereicht werden. Details dazu erhalten Sie online im Rahmen der digitalen Bearbeitung Ihres Antrages
  • die im Antrag gemachten Angaben sind wesentlich für eine Förderung und deshalb verbindlich. Abweichungen in der Umsetzung der Maßnahme bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der MOIN Filmförderung und führen andernfalls u.U. zu einer Rücknahme der Förderung
  • Förderentscheidungen der Geschäftsführung werden schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet. In der Regel erfolgt die Mitteilung über den Entscheid innerhalb von sechs Wochen nach Antrag
  • ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
  • durch die Förderung einer Maßnahme wird kein Anspruch auf die Förderung nachfolgender Maßnahmen erworben
  • die im Zusageschreiben festgelegten Bedingungen sind bindend. Abweichungen hiervon müssen schriftlich beantragt und von der MOIN Filmförderung genehmigt werden. Nicht genehmigte Abweichungen können zur Rücknahme der Förderzusage bzw. Kürzung der in Aussicht gestellten Förderung führen
  • die/der Antragsteller*in hat keinen Anspruch auf Rückgabe von Antragsunterlagen.

6| ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ANGABEN BEI ANTRAGSTELLUNG

  • kurze Beschreibung der beantragten Maßnahme (max. 5000 Zeichen in der Antragsdatenbank)
  • detailliertes Auswertungskonzept (inkl. Angaben zur Relevanz/Zielgruppe, Alleinstellungsmerkmal)
  • Arbeitsbiografie der/des Antragstellers*in (max. einseitig)
  • Sichtungsmaterial (über Sichtungslink in der digitalen Antragsdatenbank)
  • Angabe über den Erwerb der Verwertungsrechte (in der digitalen Antragsdatenbank)
  • einseitige Kostenzusammenfassung mit Übersicht zu den Regionaleffekten (jeweils gesondert für Hamburg und Schleswig-Holstein). Außerdem sind Effekte gesondert auszuweisen, die in anderen Bundesländern zu erbringen sind
  • Finanzierungsplan. Der Stand der Finanzierung muss ersichtlich sein

ZUSÄTZLICH BEI

  • Anträgen auf Untertitelung und Festivalpräsentationen: Nachweis einer Festivaleinladung
  • geplanter Kinotour im Rahmen der Grundausstattung: Zeitplan zur Kinotour mit mindestens 10 Terminbestätigungen von Abspielstätten - i.d.R. Filmtheatern – innerhalb von 3 Monaten.

7| SONSTIGE VORGABEN

  • bei Antragsstellung ist eine Entsprechungserklärung zur ökologisch nachhaltigen Durchführung der Maßnahme beizufügen
  • die Kostenangaben müssen projektbezogen sein und sich an üblichen Marktpreisen orientieren
  • alle Geldbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein
  • die Kosten müssen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer angesetzt sein. Sofern die/der Antragsteller*in nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann zusätzlich eine Bruttokalkulation, d.h. mit Mehrwertsteuer, vorgelegt werden
  • mit der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Dementsprechend darf die Kalkulation nur Kostenpositionen enthalten, für die bis zum Tag der Antragstellung keine Leistungen erbracht oder beauftragt wurden und keine Rechnungen vorliegen
  • der Finanzierungsplan muss die Summe der kalkulierten Kosten exakt abdecken
  • wenn für die Maßnahme eine Förderung von anderen Institutionen beantragt oder bereits gewährt wurde, muss dies angegeben werden
  • die/der Antragsteller*in hat einen der Maßnahme angemessenen Eigenanteil zu erbringen.

8| PRÜFUNG VON UNTERLAGEN UND AUSZAHLUNG

  • nach Förderzusage werden durch die MOIN Filmförderung aktuelle, für die Vertragsschließung relevante Unterlagen nachgefordert
  • nach Schließung der Gesamtfinanzierung können die Unterlagen an eine von der MOIN Filmförderung mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitergegeben werden. In diesem Fall werden die Prüfungsgebühren (zzgl. MwSt.) von den Fördermitteln einbehalten und direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgezahlt (siehe Gebührentabelle im Downloadbereich)
  • der Zuschuss wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt: die erste Rate (90 %) bei Vertragsschluss und Nachweis der geschlossenen Finanzierung, die zweite

Rate (10 %) nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme sowie Vorlage des
Sachberichtes.

9| NACH DER FÖRDERZUSAGE ZU BEACHTEN

  • Förderzusagen gelten für einen befristeten Zeitraum, der in der Zusage verbindlich festgelegt wird. Anträge auf Verlängerung müssen rechtzeitig vor Ablauf der Befristung schriftlich gestellt werden
  • es sind unaufgefordert und zeitnah zwei Belegexemplare aller mit den Fördermitteln der Maßnahme finanzierte Pressematerialien einzureichen
  • auf allen die geförderte Maßnahme betreffenden Veröffentlichungen ist in angemessener Form auf die Förderung der MOIN Filmförderung hinzuweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen zur Nennungsverpflichtung.

10| BEI WEITEREN FRAGEN

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Förderreferent*in. Bei Fragen zum Fördervertrag und zur Abwicklung wenden Sie sich bitte direkt an die/den zuständige/n Mitarbeiter*in der Vertragsabteilung.

Stand: September 2021