MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

MERKBLATT NORDIC NEST

CO-DEVELOPMENTFÖRDERUNG FÜR FIKTIONALE SPIELFILME UND SERIEN

Das vorliegende Merkblatt gibt grundlegende Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und -bedingungen sowie über die Abwicklung von Projekten im Rahmen der Developmentförderung Nordic NEST. Das Merkblatt ergänzt Ziffer B|1.1 der Förderrichtlinie. Weiterführende Informationen finden sich in den FAQ.

1| BEGRIFFSDEFINITIONEN

Das Nordic NEST ist eine Erweiterung des NEST-Programms. Eine internationale Co-Development Förderung, die eine Grundlage für zukünftige Ko-Produktionen zwischen Deutschland und den Five Nordics (Dänemark, Schweden, Norwegen. Finnland, Island) bietet. Es bringt 20 Produzent*innen und 10 Autor*innen aus Deutschland und den nordischen Ländern (50/50) zusammen, um gemeinsam an neuen Ideen für Spielfilme und High End Se-rien zu arbeiten. Basis der Förderung ist ein gemeinsames Programm, dass sich über ein Jahr erstreckt. Die wichtigsten Stationen sind das Filmfest Hamburg, der SPACE (s.u.) und das Filmfestival Göteborg.

NORDIC NEST SPACES sind kollaborative Denkräume, die für fünf Tage ausgewählte Projekte und ihre Autor*innen zusammenbringen. Wie bei dem regulären NEST Programm ist es auch hier das Ziel, das Potenzial von Projekten in einer frühen Phase möglichst weit auszuleuchten und sich methodisch mit der Idee auseinanderzusetzen, bevor der Schreibprozess beginnt. Der Fokus beim Nordic NEST liegt auf dem Co-Development und dem Potential für zukünftige Ko-Produktionen.

Die Nordic NEST Spaces finden in persönlicher Anwesenheit in Schleswig-Holstein statt. Die Arbeitssprache ist Englisch. Die Reisekosten der Teilnehmenden aus den Five Nordics werden von den jeweiligen Institutionen übernommen. Die Kosten für Anreise der deutschen Teilnehmenden (i.d.R. per Bahn 2. Klasse innerhalb Deutsch-lands), Unterkunft und Verpflegung werden von der MOIN Filmförderung übernommen. Die Teilnahme an den Nordic NEST Spaces ist für alle ausgewählten Autor*innen verpflichtend und eine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Nordic NEST.

NORDIC NEST TOOLS sind standardisierte, finanzielle Fördermaßnahmen. Die Bandbreite reicht von Autor*innenleistungen und produzentischen Leistungen bis zu externen Beratungsleistungen. Diese Tools können in zwei Schritten ausgewählt und beantragt werden – bis zu 20.000 EUR als Treatmentförderung und bis zu 60.000 EUR für die Drehbuchentwicklung. Der Zeitpunkt einer möglichen Beantragung ist innerhalb des Nordic NEST Programms festgelegt. Tools werden in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen identifiziert und im Paket beantragt.

2| WOFÜR STEHEN FÖRDERMITTEL ZUR VERFÜGUNG?

Das NORDIC NEST bietet Förderung und Ressourcen für die Entwicklung von internationalen Projekten gem. der Richtlinien der MOIN Filmförderung (Ziffer B|1.1). Dies gilt für fiktionale Spielfilme und High End Serien, nicht aber für Dokumentarfilme/-serien, Animationsfilme/-serien oder innovative Formate.

3| ART DER FÖRDERUNG UND FÖRDERHÖCHSTGRENZE (NORDIC NEST TOOLS)

Die Förderung wird in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen vergeben.
Die Höhe der Fördersumme ergibt sich aus den für das jeweilige Projekt mit der MOIN Filmförderung abgestimmten, projektspezifischen Förderbausteinen, den Tools. Die maximale Gesamtsumme der gewährten Tools beträgt bei der Entwicklung bis zu 80.000 EUR, die einmal im Jahr, in zwei Stufen, an bis zu drei Projekte vergeben werden. Diese Vereinbarung, die über das NEST Portal generiert wird, gilt als Antrag.

Weiterführende Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung der NORDIC NEST Tools, deren Kombinationsmöglichkeiten innerhalb eines Projektes oder ihrer Abwicklung, sind in den FAQ/dem Handbuch zu finden.

4| ANERKENNUNGSFÄHIGE KOSTEN

Anerkennungsfähig sind grundsätzlich immer Honorare für Autor*innen. Darüber hinaus ergeben sich die anerkennungsfähigen Kosten aus der jeweils projektspezifischen Zusammenstellung der gewährten Nordic NEST Tools, deren Maximalkosten vorgegeben sind. Die Kosten müssen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer angesetzt sein.

Nordic NEST Tools, die in Eigenleistung erbracht werden sollen, müssen vorab durch die Filmförderung genehmigt werden.

5| BEWERBUNGSVERFAHREN

Bewerben können sich etablierte Autor*innen und Produzent*innen unabhängig voneinander. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die Person und/oder ihr Unternehmen in Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland oder Island an-sässig ist.

Zusätzliche Teilnahmebedingung für Autor*innen: sie müssen mindestens zwei kommerziell ausgewertete Langfilmprojekte oder Serien(-Episoden) in ihrem Portfolio haben.

Zusätzliche Teilnahmebedingung für Produzent*innen: sie müssen mindestens zwei Langfilme oder Serien ausgewertet haben (darunter mindestens eine internationale Koproduktion).

Die Bewerbungen werden in dem jeweiligen Land von unabhängigen Gremien (das Nordic NEST Gremium ist auf der Website der MOIN Filmförderung zu finden) bewertet und der jeweiligen Geschäftsführung zur Förderung empfohlen. Eine Abweichung von der Empfehlung darf lediglich aus wichtigen Gründen erfolgen. Dies können u.a. die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens oder offene Verpflichtungen von Antragsteller*innen gegenüber der Filmförderung sein.

Bewerbungsverfahren Produzent*innen:

Die Bewerbung erfolgt direkt über die Nordic NEST Plattform und muss bis zum Tag der Bewerbungsfrist bis spätestens 23:59 Uhr vollständig eingereicht sein.

  1. Bewerbungsaufruf (Juni):
    Kick off in Hamburg: Nordic NEST Workshops & Events, sowie teilweise Teilnahme an dem Industry Programms des Filmfest Hamburg

  2. Bewerbungsaufruf (Oktober):
    Nordic NEST Workshops, Matchmaking & Events, sowie teilweise Teilnahme an dem Industry Programm des Filmfest Göteborg.

Bewerbungsverfahren Autor*innen:

Die Bewerbung erfolgt direkt über die Nordic NEST Plattform und muss bis zum Tag der Bewerbungsfrist bis spätestens 23:59 Uhr vollständig eingereicht sein.

  1. Bewerbungsaufruf (Oktober):
    Nordic NEST Space (Januar) und Nordic NEST Workshops & Events (inkl. Matchmaking), sowie teilweise Teilnahme an dem Industry Programm des Filmfest Göteborg.

Die Entscheidung wird per E-Mail mitgeteilt, jedoch in der Regel nicht begründet.

Bei der Bewerbung für das Nordic NEST ist die Erklärung zur Teilnahme am Nordic NEST SPACE für die Autor*innen verpflichtend.

6| ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ANLAGEN

Für Produzent*innen auf dem Nordic NEST Portal:

  • Film- und Biografie (CV)
  • Motivationsschreiben / Tell-Me Video

Für Autor*innen auf dem Nordic NEST Portal (in englischer Sprache):

  • Tell Me Video der Autor*innen: Wer - Was – Wie – Warum?
    (max. 3 Min.)
  • Projektbeschreibung (max. 500 Zeichen)
  • CV / Track Record (max. 1 Seite PDF)
  • Überlegung zum Zielpublikum (max. 500 Zeichen)
  • Angaben zum Regionalbezug (max. 500 Zeichen)
  • Angaben zum Koproduktionspotential (max. 500 Zeichen)

7| SONSTIGE VORGABEN

Jede*r Autor*in kann sich pro Bewerbungstermin mit einem Projekt bewerben. Weitere Projekte werden nicht berücksichtigt. Produzent*innen bewerben sich ohne Projekt.

Ein Anspruch auf Förderung im Rahmen vom Nordic NEST oder einer Teilnahme an dem NEST Spaces besteht nicht. Durch die Förderung einer Maßnahme wird kein Anspruch auf die Förderung nachfolgender Maßnahmen erworben.

Die eingereichten Projekte und Bewerber*innen haben die Chance auf eine Zwei-Stufen-Förderung. Nach erfolgreicher Bewerbung (Auswahl durch Fachjury), geschieht die erste Förderung (Treatmentförderung bis zu 20.000 EUR pro Projekt) automatisch, nachdem sich ein Team (bestehend aus zwei Produzent*innen -Deutschland/Five Nordics - und einem Projekt/Autor*in) zusammengefunden hat. Die zweite Förderung wird nach Abgabe der Treatments, Auswahl durch eine Jury und formaler Antragsstellung ausgesprochen. Auf dieser Stufe haben drei Projekte die Chance auf eine Drehbuchförderung bis zu 80.000 EUR pro Projekt.

Es kann keine Bewerbung für eine bereits begonnene Maßnahme eingereicht werden.
Wenn schon ein Drehbuch- bzw. Entwicklungsvertrag mit Autor*innen bzw. Creator*innen geschlossen wurde, gilt die Maßnahme als begonnen. Wurde das Projekt durch eine andere Institution bereits gefördert, ist die Bewerbung bei der MOIN Filmförderung für das NEST nicht mehr möglich. Die*der Bewerber*in hat keinen Anspruch auf Löschung der hochgeladenen Unterlagen.

8| VERTRAG UND AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNG

Die Förderung, also die Gesamtsumme aller gewährten Tools, wird als erfolgsbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben. Vertragspartner ist immer der/die deutsche Produzent*in.

Das Darlehen wird entsprechend der vertraglichen Regelungen bedarfsgerecht nach Prüfung der vereinbarten Erklärungen oder Nachweise in Raten ausgezahlt.

Nicht in Anspruch genommene oder nicht voll ausgeschöpfte Tools werden gekürzt, das Förderdarlehen also reduziert. Es besteht eine Nachweispflicht.

9| VORZEITIGES ENDE DER FÖRDERMASSNAHME

Die Fördernehmer*innen können jederzeit einseitig die Beendigung der Fördermaßnahme erklären. In diesem Fall können bereits begonnene Tools abgeschlossen wer-den, wenn die Nachweise entsprechend vorliegen. Bereits gewährte, aber noch nicht genutzte Tools verfallen.

Die Filmförderung hat die Möglichkeit, die Fördermaßnahme aus wichtigem Grund zu widerrufen und den ggf. bereits geschlossenen Fördervertrag zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt unter anderem die nicht vereinbarungsgemäße Verwendung der Tools oder grobe Abweichungen von vereinbarten Planzielen. Bereits begonnene und/oder beauftragte Tools können im Fall einer Vertragskündigung abgeschlossen und nach erfolgter Nachweisprüfung ausgezahlt werden.

10| RÜCKZAHLUNG DER FÖRDERUNG

Das Darlehen ist bei Beginn der Hauptdreharbeiten bzw. Produktion oder des Verkaufs von Rechten an der geförderten Maßnahme zurückzuzahlen. Es muss sichergestellt sein, dass der Rückzahlungsanspruch der Filmförderung auch bei einem Rückfall der Rechte an die Urheber*innen bestehen bleibt.

11| NACH DER FÖRDERZUSAGE ZU BEACHTEN

Förderzusagen gelten für einen befristeten Zeitraum, der in der Zusage verbindlich festgelegt wird. Anträge auf Verlängerung aus wichtigem Grund müssen rechtzeitig vor Ablauf der Befristung schriftlich/per E-Mail gestellt werden.

Wird ein Projekt im Rahmen der Entwicklung im Nordic NEST entsprechend Ziffer B|1 der Richtlinie gefördert, muss ein Antrag auf Produktionsförderung für das geförderte Projekt bei der MOIN Filmförderung eingereicht werden.

Bei allen Veröffentlichungen zum Projekt ist auf die Förderung durch die MOIN Filmförderung hinzuweisen, geregelt in den Nennungsverpflichtungen.

12| BEI WEITEREN FRAGEN

…geben die FAQ Auskunft. Zum Bewerbungsverfahren hilft gerne Paulina Toenne (Head of Nordic NEST) weiter. Bei Fragen zum Fördervertrag und zur Abwicklung weiß das MOIN-Team im Vertragsmanagement Bescheid. Die jeweiligen Kontakte sind auf der MOIN Website zu finden.

Stand: 21. Juli 2026