MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

MERKBLATT INCENTIVE FUNDING

1| WOFÜR STEHEN FÖRDERMITTEL ZUR VERFÜGUNG?

  • nach den Richtlinien der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (Ziffer B|1.4) kann die Entwicklung eines Pakets von drei Projekten entsprechend den Ziffern B|1.2 bis B|1.3 unterstützt werden. Die Entwicklung von Treatment- und Ideenförderungen sowie Konzepten und Prototypen sind nicht Bestandteil dieser Förderung
  • es gelten jeweils die in den einzelnen Maßnahmen angegebenen Förderbedingungen
  • über die Anträge entscheidet die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung
  • Anträge werden laufend entgegengenommen.

2| ART DER FÖRDERUNG UND FÖRDERHÖCHSTGRENZEN

Die Förderung erfolgt in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen. Die maximale Förderung soll bis zu 150.000 EUR betragen. Dokumentarfilme können im Rahmen von drei Projektentwicklungen von insgesamt bis zu 75 TEUR gefördert werden.

Es ist möglich, innerhalb der Maßnahme Projekte in unterschiedlichen Entwicklungsstadien zu entwickeln (bspw. zwei Drehbücher und eine Projektentwicklung). Die Entwicklung von fiktionalen und dokumentarischen Formaten innerhalb eines Paketes ist möglich.

Ein Eigenanteil muss nicht erbracht werden.

3| ANERKENNUNGSFÄHIGE KOSTEN

Anerkennungsfähig sind die Kosten entsprechend der Vorgaben zu den jeweiligen Förderarten, die den zugehörigen Merkblättern entnommen werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, pro Projekt insgesamt bis zu 20% der Kosten als Entwicklungspauschale zu kalkulieren. Die im Rahmen der Projektentwicklung kalkulierbaren Pauschalen werden angerechnet.

Die Höhe der Kalkulation des Gesamtpakets ist Bestandteil des eingehenden Informationsgespräches vor Antragstellung (sh. Ziffer 5).

4| ANTRAGSBERECHTIGUNG

Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Produktionsfirmen, deren Projekte einen starken kulturwirtschaftlichen Bezug zur Förderregion erwarten lassen.

5| ANTRAGSVERFAHREN

  • vor der Antragstellung ist ein Informationsgespräch mit der*dem zuständigen Förderreferent*in sowie der Geschäftsführung der MOIN Filmförderung unbedingte Voraussetzung
  • Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach dem Beratungsgespräch von der*dem zuständigen Förderreferentin*en bei der MOIN Filmförderung
  • der digital gestellte Antrag muss in einfacher Form ausgedruckt und rechtsgültig unterschrieben eingereicht werden. Details dazu erhalten Sie online im Rahmen der digitalen Bearbeitung Ihres Antrages
  • die im Antrag gemachten Angaben sind wesentlich für eine Förderung und deshalb verbindlich. Abweichungen in der Umsetzung der Maßnahme bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der MOIN Filmförderung und führen andernfalls u.U. zu einer Rücknahme der Förderung
  • Förderentscheidungen werden schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet
  • ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
  • durch die Förderung einer Maßnahme wird kein Anspruch auf die Förderung nachfolgender Maßnahmen erworben
  • die im Zusageschreiben festgelegten Bedingungen sind bindend. Abweichungen hiervon müssen schriftlich beantragt und von der MOIN FILMFÖRDERUNG genehmigt werden. Nicht genehmigte Abweichungen können zur Rücknahme der Förderzusage bzw. Kürzung der in Aussicht gestellten Förderung führen
  • die/der Antragsteller*in hat keinen Anspruch auf Rückgabe der Antragsunterlagen.

6| EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

  • Die Kostenkalkulationen sollen der Projektcharakteristik und der Markteinordnung der Projekte entsprechen und müssen für alle drei Projekte bei Einreichung gesondert dargestellt werden.
  • Die weiteren einzureichenden Unterlagen richten sich nach der Förderart des als erstes zu realisierenden Projektes entsprechend des zugehörigen Merkblattes. Die Unterlagen für die nachfolgenden Projekte können zu einem späteren Zeitpunkt in Absprache mit dem*der zuständigen Förderreferent*in eingereicht werden, wenn bekannt ist, dass die Entwicklung dieser Projekte begonnen werden soll.
  • Inhaltsangabe zum ersten Projekt (max. 5000 Zeichen in der Antragsdatenbank)
  • Angabe über den Erwerb der Verfilmungs- bzw. Nutzungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel (zum ersten Projekt; in der Antragsdatenbank)
  • Unternehmensbezogene Unterlagen (als 1 mehrseitige Anlage):
  • Executive Summary
  • Entwicklungsstrategie des Unternehmens für die kommenden drei Jahre. Diese
    soll enthalten:
    • Darstellung des für das Unternehmen relevanten Marktumfeldes
    • Beschreibung der vermuteten Marktentwicklung in den kommenden drei Jahren und Positionierung des Unternehmens
    • Strategische Ansätze zur Erschließung neuer Märkte
    • Beschreibung möglicher strategischer Allianzen
    • Planungen zur Einbindung neuer Medien in das Unternehmensprofil.

7| SONSTIGE VORGABEN

  • bei Antragsstellung ist eine ausgefüllte Diversitätserklärung sowie eine Entsprechungserklärung zur ökologisch nachhaltigen Durchführung der Maßnahme beizufügen
  • alle Geldbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein
  • mit der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Dementsprechend darf die Kalkulation nur Kostenpositionen enthalten, für die bis zum Tag der Antragstellung keine Leistungen erbracht oder beauftragt wurden und keine Rechnungen vorliegen
  • wurde vor Antragstellung bereits ein Autor*innenvertrag geschlossen, gilt die Maßnahme als begonnen und kann nicht mehr zur Drehbuchförderung eingereicht werden
  • im Rahmen von Projektentwicklungen ist eine Prüfgebühr entsprechend der Gebührentabelle für Prüfungskosten zu kalkulieren
  • die im Rahmen der Maßnahme vergebenen Mittel für ein Projekt sind innerhalb der geförderten Entwicklungsstufe nicht mit Fördermitteln anderer Institutionen kumulierbar.

8| AUSZAHLUNG DER FÖRDERMITTEL

Die Fördermittel werden bedarfsgerecht pro Projekt ausgezahlt. Genaueres regelt der Fördervertrag.

9| RÜCKZAHLUNG DER FÖRDERMITTEL

Die Förderung ist bei Beginn der Hauptdreharbeiten oder jedweder Veräußerung von Rechten am geförderten Einzelprojekt zurückzuzahlen. Es muss sichergestellt sein, dass der Rückzahlungsanspruch der Filmförderung auch bei einem Rückfall der Rechte an die Urheber gewahrt bleibt.

10| NACH DER FÖRDERZUSAGE ZU BEACHTEN

  • bei Antragsstellung ist eine ausgefüllte Diversitätserklärung sowie eine Entsprechungserklärung zur ökologisch nachhaltigen Durchführung der Maßnahme beizufügen
  • alle Geldbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein
  • mit der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Dementsprechend darf die Kalkulation nur Kostenpositionen enthalten, für die bis zum Tag der Antragstellung keine Leistungen erbracht oder beauftragt wurden und keine Rechnungen vorliegen
  • wurde vor Antragstellung bereits ein Autor*innenvertrag geschlossen, gilt die Maßnahme als begonnen und kann nicht mehr zur Drehbuchförderung eingereicht werden
  • im Rahmen von Projektentwicklungen ist eine Prüfgebühr entsprechend der Gebührentabelle für Prüfungskosten zu kalkulieren
  • die im Rahmen der Maßnahme vergebenen Mittel für ein Projekt sind innerhalb der geförderten Entwicklungsstufe nicht mit Fördermitteln anderer Institutionen kumulierbar.
  • die Deutschlandpremiere eines geförderten Projekts soll in der Förderregion stattfinden. Bitte stimmen Sie sich für Termine frühzeitig mit der MOIN Filmförderung ab.

11| BEI WEITEREN FRAGEN

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Förderreferent*innen. Bei Fragen zum Fördervertrag und zur Abwicklung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiter*innen der Vertragsabteilung.

Stand: September 2021