MERKBLATT INNOVATIVE BEWEGTBILDFORMATE
1| WOFÜR STEHEN FÖRDERMITTEL ZUR VERFÜGUNG?
- nach den Richtlinien der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (Ziffern B|1.1.1 II, B|1. 2 .1 II sowie B|2.1 III) kann für die Entwicklung und Produktion von innovativen Bewegtbildformaten Förderung gewährt werden. Games sind von der Förderung ausgeschlossen
- Förderung von Projektideen bis zur Konzeptreife wird im Rahmen der NEST Förderung vergeben (NEST Handbuch). Ebenso können Projekte Förderung für die Entwicklung von Prototypen sowie Produktion erhalten
- als eines der wesentlichen Merkmale innovativer Bewegtbildformate im Sinne dieses Merkblattes wird verstanden, dass für diese keine primäre Auswertung im Kino oder linearem TV vorgesehen ist
- die MOIN Filmförderung entscheidet über Förderanträge in unterschiedlichen Gremien. Das für Ihr Projekt zuständige Gremium sowie die jeweiligen Einreichtermine entnehmen Sie bitte der Übersicht auf unserer Internetseite.
2| ART DER FÖRDERUNG UND FÖRDERHÖCHSTGRENZEN
Die Förderung von innovativen Bewegtbildformate erfolgt in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei der
- Prototypenförderung: bis zu 50.000 € und max. 80% der Gesamtkosten (Ziffer B|1. 2 )
- Produktionsförderung: die Förderung soll i.d.R. 50.000 € nicht überschreiten und kann bis zu 50% der Gesamtherstellungskosten betragen. Ausnahmen entsprechend Ziffer B|2.3 der Richtlinie sind möglich. Ist das Projekt bereits in der Entwicklung von der MOIN Filmförderung gefördert worden, so sollte die Summe der Entwicklungsförderung zur Rückzahlung in der Antragskalkulation berücksichtigt werden.
- Die Kalkulation für die Produktion muss die bisherigen gesamten Entwicklungskosten als Vorkosten enthalten. Bereits erhaltene Förderungen sind im Rahmen der Gesamtfinanzierung anzugeben. Die beantragte Fördersumme sollte rückzuzahlende Förderungen aus vorherigen Entwicklungsstufen berücksichtigen.
3| ANTRAGSBERECHTIGUNG
Anträge auf Förderung von Prototypen und Produktionen können von Produzent*innen gestellt werden.
4| ANERKENNUNGSFÄHIGE KOSTEN
Bei den Förderstufen Prototypenentwicklung und Produktion werden ausschließlich projektbezogene Kosten in branchenüblicher Höhe anerkannt. Kosten für Anlagegüter (z.B. Soft- und Hardware, Möbel etc.), die nach Projektende an den*die Fördernehmer*in übergehen, können in der Regel nicht als Herstellungskosten anerkannt werden. Die Anerkennung von Mietkosten innerhalb des Projektzeitraums ist möglich.
In Anlehnung an die Grundsätze der sparsamen Wirtschaftsführung (siehe Teil B der Richtlinie für Projektfilmförderung der FFA) können Handlungskosten sowie eigene Leistungen mit marktüblichen Preisen angesetzt werden. Bei Mehrfachbetätigung sind Reduzierungen der Gagensätze von 20% vorzunehmen. Eigene sachliche Leistungen (z.B. für projektbezogene Hardware) sind um 25% vom vergleichbaren Mietpreis zu reduzieren.
5| ANTRAGSVERFAHREN
- vor der Antragstellung ist ein Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Förderreferent*innen bei der MOIN Filmförderung unbedingte Voraussetzung. Grundsätzlich sollen diese Gespräche bis 14 Tage vor Antragstermin stattgefunden haben
- Anträge werden online gestellt und müssen spätestens am Tag der Einreichung bis 23:59 Uhr vollständig digital eingereicht sein
- Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach dem Beratungsgespräch von den zuständigen Förderreferent*innen der MOIN Filmförderung
- die im Antrag gemachten Angaben sind wesentlich für eine Förderung und deshalb verbindlich. Abweichungen in der Umsetzung der Maßnahme bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der MOIN Filmförderung und führen andernfalls u.U. zu einer Rücknahme der Förderung
- Förderentscheidungen werden schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet
- ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
- durch die Förderung einer Maßnahme wird kein Anspruch auf die Förderung nachfolgender Maßnahmen erworben
- die im Zusageschreiben festgelegten Bedingungen sind bindend. Abweichungen hiervon müssen schriftlich beantragt und von der MOIN Filmförderung genehmigt werden. Nicht genehmigte Abweichungen können zur Rücknahme der Förderzusage bzw. Kürzung der in Aussicht gestellten Förderung führen
6| ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ANGABEN BEI ANTRAGSTELLUNG
- zusammenfassende Projektbeschreibung (max. 5000 Zeichen in der Antragsdatenbank)
- Firmenprofil oder Track Record und CV der Antragsteller*innen (max. einseitig)
- Sichtungsmaterial (soweit vorhanden; über Sichtungslink in der Antragsdatenbank)
- Visualisierungshilfen
- ausführliche Projektbeschreibung
- Umsetzungskonzept (max. einseitig)
- max. einseitige Zusammenfassung des Ziels der Maßnahme mit Angabe über die wichtigsten Entwicklungsschritte (Milestones)
- Auswertungskonzept inkl. Darstellung zum geplanten Geschäftsmodell und ggf. Festivalstrategie (max. einseitig)
- Marktanalyse inkl. Angaben zur Relevanz, Zielgruppe und Alleinstellungsmerkmal (max. einseitig)
- Finanzierungsplan der Maßnahme. Der Stand der Finanzierung muss ersichtlich sein (Angaben in der Antragsdatenbank)
- Zusammenfassung über den Erwerb aller für die Realisierung und Auswertung notwendigen Rechte (Angaben in der Antragsdatenbank)
- maximal einseitige Kostenzusammenfassung mit Übersicht zu den Regionalefekten (jeweils gesondert für Hamburg und Schleswig-Holstein); wenn darüber hinaus Effekte in anderen Bundesländern zu erbringen sind, müssen diese ebenso gesondert ausgewiesen werden
- Angaben zu den entsprechenden Vereinbarungen mit den Koproduzent*innen mit Angaben zu den Vertragspartnern, Rechteaufteilung, Finanzierungsanteile, Zuständigkeiten sowie Erlösaufteilung (in der Antragsdatenbank)
- Stabliste (sowie ggf. Besetzungsliste) für die wichtigsten Positionen inklusive Status (angefragt/bestätigt) sowie steuerlich relevantem Wohnsitz
- wenn Dreharbeiten anfallen, einseitige Angabe über die Anzahl der Drehtage sowie Informationen zu den geplanten Motiven (z.B. innen/außen, geplant/genehmigt) in Hamburg und/oder Schleswig-Holstein (max. einseitig)
- Erklärung über die Sicherstellung eines angemessenen Beitrags zur medienberuflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Produktion des geförderten Projektes (max. einseitig)
7| SONSTIGE VORGABEN
- bei Antragsstellung ist eine ausgefüllte Diversitätserklärung sowie eine Entsprechungserklärung zur ökologisch nachhaltigen Durchführung der Maßnahme beizufügen
- bei Produktion: Mindestens 150 % der Fördersumme sollen in der Förderregion ausgegeben werden
- die zusammenfassende Kalkulation muss branchenüblich gegliedert sein und alle notwendigen Kostenpositionen enthalten, auch wenn diese in Form von Eigenleistungen, Beistellungen, Rückstellungen o. ä. erbracht werden
- Eigenleistungen sind gesondert auszuweisen und werden im Rahmen des Verwendungsnachweises nur in kalkulierter Höhe anerkannt
- die Kostenangaben müssen projektbezogen sein und sich an üblichen Marktpreisen orientieren
- alle Geldbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein
- die Kosten müssen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer angesetzt sein. Sofern die/der Antragsteller*in nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann zusätzlich eine Bruttokalkulation, d.h. mit Mehrwertsteuer, vorgelegt werden
- mit der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Dementsprechend darf die Kalkulation für eine Prototypenförderung nur Kostenpositionen enthalten, für die bis zum Tag der Antragstellung keine Leistungen erbracht oder beauftragt wurden und keine Rechnungen vorliegen.
- Bei einer Produktionsförderung darf vor Antragsstellung weder mit den Hauptentwicklungs- noch den Hauptdreharbeiten begonnen worden sein.
- es gilt das Mindestlohngesetz
- im Falle einer Förderung werden die Kalkulation, Finanzierung und Schlussabrechnung im Auftrag und auf Rechnung der Förderempfänger*innen von einer medienkundigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die dafür anfallenden Prüfungsgebühren entnehmen sie bitte der Gebührentabelle. Sie sind in die Kalkulation für die Maßnahme aufzunehmen
- für die bei dem/der ausländischen Koproduzenten*in angefallenen Kosten ist im Rahmen der Schlussabrechnung der Gesamtherstellungskosten ein entsprechendes Testat (einer/s ausländischen Steuerberaters*in / Wirtschaftsprüfer*in) vorzulegen
- bei Produktion: in der Kalkulation müssen die Kosten für eine Kopie zur dauerhaften Archivierung digitaler Belegexemplare enthalten sein
- für geförderte Projekte sollen möglichst barrierearme Fassungen erstellt werden. Die MOIN Filmförderung erkennt entsprechende Kosten im Rahmen der Kalkulation und Endabrechnung an.
- der Finanzierungsplan muss die Summe der kalkulierten Kosten exakt abdecken.
- wenn für die Maßnahme eine Förderung von anderen Institutionen beantragt oder bereits gewährt wurde, muss dies angegeben werden
- bei Produktionen: Die Antragsteller*innen haben einen der Maßnahme angemessenen Eigenanteil zu erbringen, der i.d.R. 5% der Herstellungskosten nicht unterschreiten darf
- bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als Bemessungsgrundlage
- der Eigenanteil setzt sich zusammen aus Eigenmitteln (ausschließlich Barmittel und Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung), Rückstellungen, Beistellungen und Mitteln für Lizenzvoraberteilungen, die zur Herstellung des Projektes schriftlich zugesichert werden. Zu den Rückstellungen zählen Rückstellungen Dritter und eigene Rückstellungen der Förderempfänger*innen, soweit die dafür angesetzten Beträge als marktüblich anerkannt werden
- es ist ein angemessener Beitrag zur medienberuflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Produktion des geförderten Projektes sicherzustellen.
8| PRÜFUNG VON UNTERLAGEN UND AUSZAHLUNG
- nach Förderzusage werden durch die MOIN Filmförderung aktuelle, für die Vertragsschließung relevante Unterlagen nachgefordert
- die Förderung wird bedarfsgerecht ausgezahlt. Die jeweiligen Auszahlungsvoraussetzungen sowie Raten werden in den Förderverträgen vereinbart:
o Bei Entwicklung von Prototypen i.d.R. 40% bei Vertragsschluss und Nachweis der geschlossenen Finanzierung, 40% entsprechend dem Projektfortschritt und der Erbringung vereinbarter Nachweise, 20% nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme;
o Bei Produktion i.d.R. die erste Rate (25% der Fördersumme) bei Vertragsschluss und Nachweis der geschlossenen Finanzierung, die letzte Rate (10% der Fördersumme) nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme. Die zweite bis vierte Rate richtet sich nach dem Projektfortschritt und der Erbringung entsprechender Nachweise; - hat die geförderte Produktion bereits ein Darlehen im Rahmen der Entwicklungsförderung erhalten, wird der entsprechende Betrag von der Produktionsförderung einbehalten. Nach Schließung der Gesamtfinanzierung werden die Unterlagen an eine von der MOIN Filmförderung mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitergegeben
- die Prüfungsgebühren werden (zzgl. MwSt.) von den Fördermitteln einbehalten und direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgezahlt (siehe Gebührentabelle).
9| TILGUNG VON ERFOLGSBEDINGT RÜCKZAHLBAREN DARLEHEN
- die Förderempfänger*innen können vor Tilgungsbeginn die als vorrangig anerkannten Eigenmittel einbehalten
- das Darlehen ist aus sämtlichen den Produzent*innen zufließenden Verwertungserlösen des geförderten Projekts zu tilgen. Nach Rückführung des vertraglich vereinbarten Vorrangs sind für die Tilgung dem Darlehen entsprechend der Mitfinanzierungsquote maximal jedoch 50% der dem Antragsteller aus der Verwertung des Projekts zufließenden Erlöse zu verwenden
- sind neben der MOIN Filmförderung weitere Filmförderinstitutionen an der Finanzierung des Projektes beteiligt, gelten abweichende Rückzahlungsbedingungen. In einem solchen Fall ist von den Darlehensnehmer*innen ein mit den Förderern abgestimmter Tilgungsplan vorzulegen, der sich innerhalb eines 50%‐Förderkorridors entsprechend der jeweiligen Mitfinanzierungsanteile im Verhältnis zueinander errechnen soll (pari‐passu‐Tilgung)
- die Tilgungslaufzeit des Darlehens wird projektbezogen geregelt. Sie dauert mindestens drei Jahre nach Premiere bzw. Erstveröffentlichung. Die Dauer der Tilgungsverpflichtung verlängert sich, wenn mit anderen Förderern längere Darlehenslaufzeiten vereinbart wurden oder das Projekt auf eine längere Auswertungsdauer angelegt ist
- zurückgezahlte Beträge können für ein nächstes Projekt oder für eine sonstige Maßnahme im Rahmen der Richtlinien der MOIN Filmförderung erneut beantragt werden (Referenzmittel). Diese Mittel sind gebunden an die Darlehensnehmer*innen und stehen diesen vier Jahre, nachdem der erste Anspruch der MOIN Filmförderung auf Tilgung entstanden ist, auf Antrag zur Verfügung. Entsprechende Anträge können laufend gestellt werden. Sie werden von der Geschäftsführung entschieden.
10 | NACH DER FÖRDERZUSAGE ZU BEACHTEN
- Förderzusagen gelten für einen befristeten Zeitraum, der in der Zusage verbindlich festgelegt wird. Anträge auf Verlängerung müssen rechtzeitig vor Ablauf der Befristung schriftlich gestellt werden
- die Entwicklung von Prototypen soll spätestens zwölf Monate nach Vertragsschluss abgeschlossen sein
- wurde ein Projekt im Rahmen der Prototypenentwicklung entsprechend Ziffer B|1. 2 .1 II gefördert, so ist die MOIN Filmförderung laufend (mindestens alle 12 Monate) über die Bemühungen zur Realisierung des Stoffes schriftlich zu unterrichten
- wurde ein Projekt im Rahmen der Prototypenentwicklung entsprechend Ziffer B|1. 2 .1 II der Richtlinie gefördert, soll innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung der letzten Rate ein Antrag auf Produktionsförderung gestellt werden
- auf allen die geförderte Maßnahme betreffenden Veröffentlichungen ist in angemessener Form auf die Förderung der MOIN Filmförderung hinzuweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen zur Nennungsverpflichtung
- bei Dreharbeiten in der Förderregion ist ein Pressetermin vorzusehen, der mit der MOIN Filmförderung rechtzeitig abzustimmen ist
- im Falle einer Förderung verpflichten sich die Förderempfänger*innen, zur Nutzung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der MOIN Filmförderung Pressematerial entsprechend des zugehörigen Merkblatts unentgeltlich zur Verfügung zur stellen
- die Deutschlandpremiere oder erste öffentliche Präsentation eines geförderten Projekts soll in der Förderregion stattfinden. Bitte stimmen Sie sich für Termine frühzeitig mit der MOIN Filmförderung ab.
11 | BEI WEITEREN FRAGEN
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Förderreferent*innen.
Bei Fragen zum Fördervertrag und zur Abwicklung wenden Sie sich bitte direkt an die
zuständigen Mitarbeiter*innen der Vertragsabteilung.
Stand: Oktober 2024