MERKBLATT MATERIALSICHERUNG
1| WOFÜR STEHEN FÖRDERMITTEL ZUR VERFÜGUNG?
- Nach den Richtlinien der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (Ziffer B|2.14) kann bei aktuellen Projekten in Ausnahmefällen für die Materialsicherung von unvorhersehbaren und unwiederbringlichen Ereignissen, Förderung gewährt werden
- über die Anträge entscheidet die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung
- Anträge werden laufend entgegengenommen.
2| ART DER FÖRDERUNG UND MAXIMALE FÖRDERSUMME
Die Förderung erfolgt als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen. Die maximale Förderung kann bis zu 80 % der für die Materialsicherung entstehenden Kosten betragen, höchstens jedoch 15.000 Euro.
3| ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind Produzent*innen oder Regisseur*innen, die den beantragten Film selbst produzieren.
4| ANTRAGSVERFAHREN
- Anträge werden laufend entgegengenommen
- vor der Antragstellung ist ein Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Förderreferent*in bei der MOIN Filmförderung unbedingte Voraussetzung
- Anträge werden online gestellt
- Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach dem Beratungsgespräch von den zuständigen Förderreferent*innen der MOIN Filmförderung
- der digital gestellte Antrag muss in einfacher Form ausgedruckt und rechtsgültig unterschrieben innerhalb von drei Werktagen eingereicht werden. Details dazu erhalten Sie online im Rahmen der digitalen Bearbeitung Ihres Antrages
- die im Antrag gemachten Angaben sind wesentlich für eine Förderung und deshalb verbindlich. Abweichungen in der Umsetzung der Maßnahme bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der MOIN Filmförderung und führen andernfalls u.U. zu einer Rücknahme der Förderung
- Förderentscheidungen werden schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet
- ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
- durch die Förderung einer Maßnahme wird kein Anspruch auf die Förderung nachfolgender Maßnahmen erworben
- Die im Zusageschreiben festgelegten Bedingungen sind bindend. Abweichungen hiervon müssen schriftlich beantragt und von der MOIN Filmförderung genehmigt werden. Nicht genehmigte Abweichungen können zur Rücknahme der Förderzusage bzw. Kürzung der in Aussicht gestellten Förderung führen
- die/der Antragsteller*in hat keinen Anspruch auf Rückgabe von Antragsunterlagen.
5| ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ANGABEN BEI ANTRAGSTELLUNG
- Begründung, warum ein für den herzustellenden Film wichtiges Ereignis unvorhergesehen oder unwiederbringlich ist (max. einseitig)
- Inhaltsangabe (max. 5000 Zeichen in der Antragsdatenbank)
- Drehbuch bzw. bei Dokumentarfilmen eine projektbezogene Beschreibung
- einseitige Angabe zu den geplanten Drehtagen im Rahmen der Materialsicherung mit Angaben zu den geplanten Motiven in der Förderregion (z.B. innen/außen, geplant/genehmigt)
- einseitige Angabe zur möglichen Realisierung des Projektes in der Förderregion mit Informationen zu den geplanten Motiven (z.B. innen/außen, geplant/genehmigt) in Hamburg und/oder Schleswig-Holstein
- wenn vorhanden: Sichtungsmaterial (über Sichtungslink in der digitalen Antragsdatenbank)
- Finanzierungsplan. Der Stand der Finanzierung muss ersichtlich sein. Bei entscheidenden Veränderungen bis zur Förderentscheidung sind die zuständigen Förderreferent*innen zu informieren
- Angaben über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel inkl. Angaben zu Vertragsart, Datum, Vertragspartner (in der Antragsdatenbank)
- einseitige Kostenzusammenfassung mit Übersicht zu den Regionaleffekten (jeweils gesondert für Hamburg und Schleswig-Holstein). Außerdem sind Effekte gesondert auszuweisen, die in anderen Bundesländern zu erbringen sind
- Stab- und Besetzungsliste für die wichtigsten Positionen inklusive Status (angefragt/bestätigt) sowie steuerlich relevanten Wohnsitz.
6| SONSTIGE VORGABEN
- bei Antragsstellung ist eine ausgefüllte Diversitätserklärung sowie eine Entsprechungserklärung zur ökologisch nachhaltigen Durchführung der Maßnahme beizufügen
- die Kalkulation muss branchenüblich gegliedert sein und alle notwendigen Kostenpositionen enthalten, auch wenn diese in Form von Eigenleistungen, Beistellungen, Rückstellungen o. ä. erbracht werden
- in der Kalkulation müssen die bisherigen Gesamtkosten des Projektes (inkl. Drehbuch und Projektentwicklung) abgebildet sein
- innerhalb der Entwicklung kalkulierte Honorare werden im Rahmen der Produktionskosten angerechnet
- Eigenleistungen sind gesondert auszuweisen und werden im Rahmen des Verwendungsnachweises nur in kalkulierter Höhe anerkannt
- die Kostenangaben müssen projektbezogen sein und sich an üblichen Marktpreisen orientieren
- die Höchstgrenzen gemäß der „Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung“ der Richtlinie zur Projektfilmförderung der FFA dürfen beim Kostenansatz nicht überschritten werden
- alle Geldbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein
- die Kosten müssen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer angesetzt sein
- mit der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Dementsprechend darf die Kalkulation nur Kostenpositionen enthalten, für die bis zum Tag der Antragstellung keine Leistungen erbracht oder beauftragt wurden und keine Rechnungen vorliegen
- bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als Bemessungsgrundlage
- es gilt das Mindestlohngesetz. Die MOIN Filmförderung erwartet, dass bei majoritär deutsch produzierten Serien mit einem überwiegenden Anteil an Drehtagen in Deutschland soziale Standards eingehalten und mindestens tariflich vereinbarte Gagen bezahlt werden. Ausnahmen sind möglich für Nachwuchsproduktionen (entsprechend dem Merkblatt Nachwuchs) und Low-Budget-Produktionen mit bis zu 1,5 Mio. EUR Herstellungskosten
- Finanzierungskosten gegenüber verbundenen Unternehmen werden nicht anerkannt
- im Falle einer Förderung werden die Kalkulation, Finanzierung, Schlussabrechnung sowie ggf. die Erlösmitteilungen im Auftrag und auf Rechnung der Förderempfänger*innen von einer filmkundigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die dafür anfallenden Prüfungsgebühren entnehmen sie bitte der Gebührentabelle. Sie sind in die Kalkulation für die Maßnahme aufzunehmen
- für die bei dem/der ausländischen Koproduzenten*in angefallenen Kosten ist im Rahmen der Schlussabrechnung der Gesamtherstellungskosten ein entsprechendes Testat (einer/s ausländischen Steuerberaters*in / Wirtschaftsprüfer*in) vorzulegen
- der Finanzierungsplan muss die Summe der kalkulierten Kosten exakt abdecken
- wenn für die Maßnahme eine Förderung von anderen Institutionen beantragt oder bereits gewährt wurde, muss dies angegeben werden
- es ist ein angemessener Beitrag zur filmberuflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Produktion des geförderten Projektes sicherzustellen.
7| PRÜFUNG VON UNTERLAGEN UND AUSZAHLUNG
- nach Förderzusage werden durch die MOIN Filmförderung aktuelle, für die Vertragsschließung relevante Unterlagen nachgefordert
- nach Schließung der Gesamtfinanzierung werden die Unterlagen an eine von der MOIN Filmförderung mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitergegeben
- die Prüfungsgebühren werden (zzgl. MwSt.) von den Fördermitteln einbehalten und direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgezahlt (siehe Gebührentabelle)
- das Darlehen wird bedarfsgerecht ausgezahlt, in der Regel in zwei Raten: die erste Rate (90 %) bei Vertragsschluss und Nachweis der geschlossenen Finanzierung, die zweite Rate (10 %) nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme.
8| TILGUNG VON ERFOLGSBEDINGT RÜCKZAHLBAREN DARLEHEN
Das Darlehen ist bei Beginn der Hauptdreharbeiten oder jedweder Veräußerung von Rechten an der geförderten Maßnahme zurückzuzahlen. Es muss sichergestellt sein, dass der Rückzahlungsanspruch der Filmförderung auch bei einem Rückfall der Rechte an die Urheber gewahrt bleibt.
9| NACH DER FÖRDERUNGSZUSAGE ZU BEACHTEN
- Förderzusagen gelten für einen befristeten Zeitraum, der in der Zusage verbindlich festgelegt wird. Anträge auf Verlängerung müssen rechtzeitig vor Ablauf der Befristung schriftlich gestellt werden
- das Projekt muss zu dem auf die Materialsicherungsmaßnahme folgenden Einreichtermin zur Produktionsförderung eingereicht werden
- auf allen die geförderte Maßnahme betreffenden Veröffentlichungen ist in angemessener Form auf die Förderung der MOIN Filmförderung hinzuweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen zur Nennungsverpflichtung.
10| BEI WEITEREN FRAGEN
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Förderreferent*innen. Bei Fragen zum Fördervertrag und zur Abwicklung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiter*innen der Vertragsabteilung.
Stand: September 2021