Merkblatt NORDLICHTER
Gültig ab: 1. Februar 2026
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH (MOIN) und die nordmedia - Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH (nordmedia) haben gemeinsam das Förderprogramm NORDLICHTER für Filmtalente aufgelegt. Seit 2014 wurden zahlreiche Debütfilme oder Mini-Serien unterstützt.
Die NORDLICHTER ermöglichen Autor*innen, Regisseur*innen oder Produzent*innen mit überzeugender eigener Handschrift, ihre Projekte in Zusammenarbeit mit den Förderungen und dem NDR ohne langen Finanzierungsvorlauf zu realisieren, da 95% der Produktionskosten von den beteiligten Institutionen getragen werden (s. u.). Die so entstandenen Projekte werden als NORDLICHTER im NDR-Fernsehen und in der ARD-Mediathek sowie ggfs. vorab auf Festivals und/oder im Kino ausgewertet.
NORDLICHTER-Kriterien
Gesucht werden Stoffe, die in Norddeutschland spielen und hauptsächlich in der Region gedreht werden sollen. Mindestens zwei der drei Kreativen (Autor*innen, Regisseur*innen oder Produzent*innen) sollen aus Norddeutschland stammen, d.h. ihren (Wohn-) Sitz in der Region Hamburg / Niedersachsen / Schleswig-Holstein haben. Weiterhin soll die Postproduktion zu einem maßgeblichen Anteil in Norddeutschland durchgeführt werden. Eine Übersicht regionaler Dienstleistender stellen beide Förderungen zur Verfügung.
Unter die Talentfilm-Definition zählen (angelehnt an die Richtlinie 2026, Ziffer 1.2.2 des Kuratoriums junger deutscher Film) Autor*innen und Regisseur*innen, die ihren ersten oder zweiten programmfüllenden Film oder alternativ bis zu 300 Minuten in anderen Formaten realisieren. Ordentlich eingeschriebene Studierende einer Filmhochschule bzw. Studienfachs mit Branchenbezug sowie deren Abschlussfilme können nicht gefördert werden.
Ausschreibung:
NDR, MOIN und nordmedia stehen gleichermaßen als erste Ansprechpartner*innen zur Beratung zur Verfügung (Kontaktdaten s.u.). Bewerbungen können gleichermaßen von Autor*innen, Regisseur*innen und Produzent*innen erfolgen. Einreichungen von bestehenden Teams werden begrüßt. Die Projekte werden gemeinsam von NDR, MOIN und nordmedia ausgewählt. Wird ein Projekt von allen drei Partner*innen ausgewählt, erklären die Filmemacher*innen und Produzent*innen, die NORDLICHTER-Bedingungen anzuerkennen.
Einzureichende Unterlagen
Zur besseren Vergleichbarkeit der Einreichungen sollen ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Unterlagen eingereicht werden:
- Videopitch (max. 3 Minuten) zur Stoffidee;
- Exposé (max. 3 Seiten): Erkläre uns dein Projekt. Was zeichnet es aus? Wie weit ist es schon entwickelt? Gibt es ein Treatment oder Drehbuch? (Diese Unterlagen werden ggf. nachgefordert);
- Vita und Filmografie der Autor*innen, Produzent*innen und Regisseur*innen;
- Angaben zu den Verfilmungs- und Auswertungsrechten am Stoff;
- Erklärung, warum dein Film im Rahmen der NORDLICHTER entstehen muss.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt über die Nordlichter-Plattform unter:
www.nordlichter-talents.de
Auswahlverfahren:
Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach der Einreichfrist wird eine Longlist erstellt, aus der ausgewählte Filmemacher*innen zu einer zweiten, online durchgeführten Auswahlrunde eingeladen werden. Auf dieser Grundlage werden anschließend die finalen Talente bestimmt.
Förderverfahren
Wurde ein Debütfilm als NORDLICHT Projekt ausgewählt, gelten für die konkrete Antragstellung die jeweils gültigen Einreichtermine von nordmedia und MOIN sowie die bekannten Richtlinien und Antragsprozesse. Je nach Stand der jeweiligen Projekte können diese eine Entwicklungsförderung (Drehbuch-, NEST- und/oder Projektentwicklungsförderung) beantragen. Im Rahmen der Antragstellung ist anzugeben, dass es sich bei dem eingereichten Projekt um ein NORDLICHT handelt. Dem Antrag ist ein Letter of Intent (LoI) des NDR beizufügen.
Von der MOIN und der nordmedia vergebene Entwicklungsförderungen werden als erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen gewährt, die im Falle einer Produktionsförderung zurückzuzahlen sind und auf die maximal mögliche Fördersumme angerechnet werden.
Die Produktion aller NORDLICHTER muss nach den Richtlinien des GREEN MOTION Labels erfolgen. Für Projekte, die bereits in der Entwicklung bei der MOIN Filmförderung gefördert werden, gelten die Kriterien des GRÜNEN FILMPASS.
Die geförderten Talente verpflichten sich, den Prozess der Stoffentwicklung eines NORDLICHTS bis zur Drehreife gegenüber anderen Projekten zu priorisieren. Parallel zur Drehbuchentwicklung wird den Förderungen und dem NDR von dem*r Produzent*in eine erste Timeline über die weitere Entwicklung des Projektes zugemailt.
Budget, Finanzierung und Eigenanteil der Produzierenden:
Jedes Spielfilmprojekt wird mit 1.150.000€ netto unterstützt. Die Finanzierung setzt sich aus ca. 422.200€ brutto vom NDR sowie jeweils mind. 377.000€ netto von nordmedia und MOIN zusammen. Der*Die Produzent*in muss einen Eigenanteil von 5% der anerkannten Herstellungskosten in die Finanzierung einbringen. Zum Eigenanteil zählen für die Finanzierung des Films eingesetzte Lizenzen und Garantiesummen, eigene Barmittel sowie Rückstellungen von Gagen und Sachleistungen. Senderlizenzen können mit bis zu 2,5% der Herstellungskosten auf den Eigenanteil angerechnet werden.
Es dürfen HUs i.H.v. 10% sowie eine Produzent*innengage i.H.v 5% kalkuliert werden. Ein Gewinn wird nicht kalkuliert.
Bei allen drei Institutionen ist die gleiche Kalkulation vorzulegen. Die Kalkulation von Gagen soll sowohl dem Talent-Charakter der Projekte und den damit verbundenen finanziellen Limitationen auf der einen Seite, als auch dem Anspruch der Mitwirkenden auf eine angemessene Bezahlung auf der anderen Seite gerecht werden. Gagen sollen daher, soweit möglich, tarifkonform kalkuliert werden.
Wird die Produktion seitens des NDR auf einem ARD-Primetime-Sendeplatz erstausgestrahlt, so wird sich der NDR mit den Produzent*innen über eine marktübliche zusätzliche Honorierung dafür verständigen. Ein entsprechendes Aufgeld sowie weitere Lizenzvergaben stellen in Bezug auf die Förderverträge Erlöse dar.
Regionaleffekte:
Die in einem Projekt zu erbringenden Regionaleffekte für beide Förderungen orientieren sich an den jeweiligen Richtlinien. Eine gewisse flexible Gestaltung kann nach vorheriger Absprache mit beiden Förderungen projektabhängig möglich sein.
Für jeden Jahrgang von NORDLICHTER-Projekten wird eine ausgewogene Verteilung der Regionaleffekte auf die Förderregionen von nordmedia und MOIN angestrebt.
Rechtesituation, Ausstrahlung
Generell soll die Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/ Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen der ARD vom 06. Juni 2019 mit den Produzent*innenverbänden zu Grunde gelegt werden.
Ergänzend dazu werden folgende Regelungen getroffen:
Der*Die Produzent*in verfügt über das Recht der Kino- und Festivalauswertung sowie der Auswertung der Produktion über TVoD. Die Erstausstrahlung im Free-TV erfolgt bis zu sechs Monate nach dem im Produktionsvertrag mit dem NDR festgelegten Termin für die technische Abnahme. Sie kann in einvernehmlicher Absprache zwischen dem NDR und dem*der Produzent*in ggfs. maximal 3 Monate später erfolgen. Der NDR erwirbt nur eingeschränkte Rechte (5 Jahre BRD exklusiv + 3Sat inkl. öffentlicher Zugänglichmachung / Online). Hierfür sind im Rahmen der Gesamtfinanzierung diese Rechte pauschal abzugelten. Die GVR findet keine Anwendung.
Der NDR beteiligt sich u.a. mit einem Koproduktions-Anteil an der Produktion und erwirbt (gemäß den Richtlinien der beteiligten Filmförderungen) für in der Regel 5 Jahre die exklusiven Free-TV Rechte im deutschsprachigen Raum. Überdies erhält der NDR das Recht, die Produktion exklusiv für -30/+180 Tage nach Erstausstrahlung im Free-TV in der ARD-Mediathek auszuwerten. Alle darüberhinausgehenden Nutzungs- und Auswertungsrechte werden auf Grundlage der benannten Eckpunktevereinbarung zwischen Produzent*in und NDR einzelvertraglich vereinbart.
Social Media
Für die spätere Auswertung und Bewerbung soll bereits während der Produktionsphase Foto- und Videomaterial erstellt werden. Dies ist bei der Produktionsplanung zu berücksichtigen. Ein Social Media-Leitfaden wird separat zur Verfügung gestellt. Kostenansätze hierfür sind im Vorfeld mit den Förderungen abzustimmen.
Ansprechpartner*innen
MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Friedensallee 14-16
22765 Hamburg
Helge Albers
Katharina Paul
Tel: 040 -398 37 235
Mail: paul@moin-filmfoerderung.de
nordmedia – Film-und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Osterstr. 60
30159 Hannover
Petra Schleuning
Michał Honnens
Tel: 0511 12 34 5654
Mail: m.honnens@nordmedia.de
NDR Fernsehen
Programmbereich Fiktion & Unterhaltung
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg
Ole Kampovski
Ulrike Toma
Tel: 040 4156 - 2325
Mail: u.toma@ndr.de
Ricarda Bürger
Tel: 040 4156 – 3772
Frederik Keunecke (Produktionsleitung)
Tel: 040 - 4156 - 5709
Mail: f.keunecke@ndr.de
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