Merkblatt NORDLICHTER
Gültig ab: 1. April 2025
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH (MOIN) und die nordmedia - Film-und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen GmbH (nordmedia) haben gemeinsam das Förderprogramm NORDLICHTER für Filmtalente aufgelegt. Seit 2014 wurden zahlreiche Debütfilme oder Mini-Serien unterstützt.
Die NORDLICHTER ermöglichen es Autor*innen, Regisseur*innen oder Produzent*innen mit überzeugender eigener Handschrift, ihre Projekte in Zusammenarbeit mit den Förderern und dem NDR ohne langen Finanzierungsvorlauf zu realisieren, da 95% der Produktionskosten von den beteiligten Institutionen getragen werden (s. unten). Die so entstandenen Projekte werden als "NORDLICHTER" im NDR-Fernsehen und in der ARD-Mediathek sowie ggfs. vorab auf Festivals und/oder im Kino ausgewertet.
NORDLICHTER-Kriterien
Gesucht werden Stoffe, die - idealerweise inhaltlich motiviert - in Norddeutschland spielen und hauptsächlich in der Region gedreht werden sollen. Autor*innen, Regisseur*innen oder Produzent*innen sollen aus Norddeutschland stammen oder ihren (Wohn-) Sitz in der Region Hamburg / Niedersachsen / Schleswig-Holstein haben. Weiterhin soll die Postproduktion zu einem maßgeblichen Anteil in Norddeutschland durchgeführt werden; eine Übersicht regionaler Dienstleister stellen beide Förderungen zur Verfügung.
An den Projekten sollen mindestens zwei Kreative (Autor*innen, Regisseur*innen oder Produzent*innen) beteiligt sein, die ihren ersten oder zweiten Spielfilm realisieren und folglich als Nachwuchs gelten. Abschlussfilme von Hochschul-Absolvent*innen können nur bei Realisierung durch eine*n externe*n Produzent*in gefördert werden.
Ausschreibung
NDR, MOIN und nordmedia stehen gleichermaßen als erste Ansprechpartner*innen zur Beratung zur Verfügung (Kontaktdaten s. unten). Nach Ausschreibung einer neuen Staffel können Bewerbungen gleichermaßen von Autor*innen, Regisseur*innen und Produzent*innen erfolgen. Einreichungen von bestehenden Teams werden begrüßt. Die Projekte werden gemeinsamen von NDR, MOIN und nordmedia ausgewählt.
Wird ein Projekt von allen drei Partner*innen ausgewählt, erklären die Filmemacher*innen und Produzent*innen, die NORDLICHTER-Bedingungen anzuerkennen.
Einzureichende Unterlagen
Zur besseren Vergleichbarkeit der Einreichungen sollen ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Unterlagen eingereicht werden:
- Videopitch (max. 3 Minuten) zur Stoffidee.
- Exposé (max. 3 Seiten): Erkläre uns dein Projekt. Was zeichnet es aus? Und ist es schon entwickelt? Gibt es ein Treatment oder Drehbuch? (Diese Unterlagen werden ggf. nachgefordert)
- Vita und Filmografie der Autor:innen, Produzent:innen und Regisseur:innen.
- Angaben zu den Verfilmungs- und Auswertungsrechten am Stoff.
- Erklärung, warum dein Film im Rahmen der NORDLICHTER entstehen muss
Einreichung der Unterlagen erfolgt über die Nordlichter-Plattform unter:
www.nordlichter-talents.de
Vorauswahlverfahren
Das Auswahlprozedere geschieht in einem zweistufigen Verfahren. Nach dem Einreichtermin der jeweiligen Ausschreibung wird zeitnah eine Longlist ausgewählter Projekte erstellt. Mit einer Auswahl von Filmemacher*innen dieser Projekte wird eine zweite Auswahlrunde (meist online) fortgeführt.
Förderverfahren
Für die konkrete Antragstellung bei den Förderungen nach der Vorauswahl für ein NORDLICHTER-Projekt, gelten die jeweils gültigen Einreichtermine bei nordmedia und MOIN sowie die bekannten Richtlinien und Antragsprozesse. Je nach Stand der jeweiligen Projekte können diese eine Entwicklungsförderung (Drehbuch-, NEST- und/oder Projektentwicklungsförderung) beantragen. Im Rahmen der Antragstellung ist anzugeben, dass es sich bei dem eingereichten Projekt um ein NORDLICHT handelt. Dem Antrag ist ein Letter of Intent des NDR beizufügen.
Von der MOIN und der nordmedia vergebene Entwicklungsförderungen werden vor Eintritt der Produktionsförderung als erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen gewährt. Im Falle einer anschließenden Produktionsförderung werden sie auf die maximal mögliche Fördersumme angerechnet. Es entfällt somit die Rückzahlungsverpflichtung der Drehbuch-/ NEST-/ Projektentwicklungsförderung bei Drehbeginn.
Die Produktion aller NORDLICHTER muss nach den Richtlinien des GREEN MOTION Labels erfolgen. Für Projekte, die bereits in der Entwicklung bei der MOIN Filmförderung gefördert werden, gelten die Kriterien des GRÜNEN FILMPASS.
Die Geförderten verpflichten sich, den Prozess der Stoffentwicklung eines NORDLICHTS bis zur Drehreife gegenüber anderen Projekten zu priorisieren.
Budget, Finanzierung und Eigenanteil des Produzenten
Jedes Spielfilmprojekt wird mit 1.150.000€ netto unterstützt. Die Finanzierung setzt sich aus ca. 422.200€ brutto vom NDR sowie jeweils mind. 377.000€ netto von nordmedia und MOIN zusammen. Der/Die Produzent*in muss einen Eigenanteil von 5% der anerkannten Herstellungskosten in die Finanzierung einbringen. Zum Eigenanteil zählen für die Finanzierung des Films eingesetzte Lizenzen und Garantiesummen, eigene Barmittel sowie Rückstellungen von Gagen und Sachleistungen. Senderlizenzen können mit bis zu 2,5 Prozent der Herstellungskosten auf den Eigenanteil angerechnet werden.
Es dürfen HUs i.H.v. 10% sowie eine Produzent*innengage iHv 5% kalkuliert werden. Ein Gewinn wird nicht kalkuliert.
Bei allen drei Institutionen ist dieselbe Kalkulation vorzulegen. Die Kalkulation von Gagen soll sowohl dem Nachwuchs-Charakter der Projekte und den damit verbundenen finanziellen Limitationen auf der einen Seite als auch dem Anspruch der Mitwirkenden auf eine angemessene Bezahlung auf der anderen Seite gerecht werden. Gagen sollen daher, soweit möglich, tarifkonform kalkuliert werden.
Wird die Produktion seitens des NDR auf einem ARD-Primetime-Sendeplatz erstausgestrahlt, so wird sich der NDR mit den Produzent*innen über eine marktübliche zusätzliche Honorierung dafür verständigen. Ein entsprechendes Aufgeld sowie weitere Lizenzvergaben stellen in Bezug auf die Förderverträge Erlöse dar.
Regionaleffekte
Die in einem Projekt zu erbringenden Regionaleffekte für beide Förderungen orientieren sich an den jeweiligen Richtlinien. Eine gewisse flexible Gestaltung kann nach vorheriger Absprache mit beiden Förderinstitutionen projektabhängig möglich sein.
Für jede Staffel von NORDLICHTER-Projekten wird eine ausgewogene Verteilung der Regionaleffekte auf die Förderregionen von nordmedia und MOIN angestrebt.
Rechtesituation, Ausstrahlung
Generell soll die Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/ Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen der ARD vom 06. Juni 2019 mit den Produzent*innenverbänden zu Grunde gelegt werden.
Ergänzend dazu werden folgende Regelungen getroffen:
Die Produzent*in verfügt über das Recht der Kino- und Festivalauswertung sowie der Auswertung der Produktion über TVoD. Die Erstausstrahlung im Free-TV erfolgt frühestens sechs Monate nach dem im Produktionsvertrag mit dem NDR festgelegten Termin für die technischer Abnahme. Sie kann in einvernehmlicher Absprache zwischen dem NDR und dem/der Produzent*in ggfs. maximal 3 Monate später erfolgen.
Der NDR beteiligt sich u.a. mit einem Koproduktions-Anteil an der Produktion und erwirbt (gemäß den Richtlinien der beteiligten Filmförderungen) für in der Regel 5 Jahre die exklusiven Free-TV Rechte im deutschsprachigen Raum. Überdies erhält der NDR das Recht, die Produktion exklusiv für 180 Tage nach Erstausstrahlung im Free-TV in der ARD-Mediathek auszuwerten. Alle darüberhinausgehenden Nutzungs- und Auswertungsrechte werden auf Grundlage der benannten Eckpunktevereinbarung zwischen Produzent*in und NDR einzelvertraglich vereinbart.
Social Media
Für die spätere Auswertung und Bewerbung soll bereits während der Produktionsphase Foto- und Videomaterial erstellt werden. Dies ist bei der Produktionsplanung zu berücksichtigen. Ein Social Media-Leitfaden wird separat zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartner*innen
MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg
Helge Albers
Katharina Paul
Tel: 040 -398 37 235
Mail: paul@moin-filmfoerderung.de
nordmedia – Film-und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Osterstr. 60, 30159 Hannover
Petra Schleuning
Michal Honnens
Tel: 0511 12 34 5654
Mail: m.honnens@nordmedia.de
NDR Fernsehen – Programmbereich Fiktion & Unterhaltung
Hugh-Greene-Weg 1, 22529 Hamburg
Christian Granderath
Ira Neukirchen
Tel: 040 4156 -5146
Mail: i.neukirchen@ndr.de
Lena Stracke
Tel: 040 4156 - 5772
Mail: l.stracke@ndr.de
Frederik Keunecke (Produktionsleitung)
Tel: 040 – 4156 - 5709
Mail: f.keunecke@ndr.de
Die NDR-Redaktion bittet darum, bei Mailverkehr Lena Stracke in Kopie zu setzen.