MERKBLATT PROJEKTENTWICKLUNG
1| WOFÜR STEHEN FÖRDERMITTEL ZUR VERFÜGUNG?
- Nach den Richtlinien der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (Ziffer B|1.2 I) kann für die Projektentwicklung von programmfüllenden Kinofilmen und serielle Formate Förderung gewährt werden.
- Die MOIN Filmförderung entscheidet über Förderanträge in unterschiedlichen Gremien. Das für Ihr Projekt zuständige Gremium sowie die jeweiligen Einreichtermine entnehmen Sie bitte der Übersicht auf unserer Internetseite.
2| ART DER FÖRDERUNG UND FÖRDERHÖCHSTGRENZE
Die Förderung wird in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen vergeben. Die maximale Förderung soll 80% der für die Projektentwicklung entstehenden Kosten, höchstens jedoch 150.000 EUR betragen. Auf schriftlich begründeten Antrag, über den das jeweils zuständige Gremium entscheidet, ist eine Förderung von bis zu 100% der für die Projektentwicklung entstehenden Kosten möglich.
3| ANTRAGSBERECHTIGUNG
Anträge auf Förderung können von Produzent*innen gestellt werden.
4| ANTRAGSVERFAHREN
- vor der Antragstellung ist ein Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Förderreferent*in bei der MOIN Filmförderung unbedingte Voraussetzung. Grundsätzlich sollen diese Gespräche bis 14 Tage vor Antragstermin stattgefunden haben
- Anträge werden online gestellt und müssen spätestens am Tag der Einreichung bis 23:59 Uhr vollständig digital eingereicht sein
- Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach dem Beratungsgespräch von den zuständigen Förderreferent*innen der MOIN Filmförderung
- die im Antrag gemachten Angaben sind wesentlich für eine Förderung und deshalb verbindlich. Abweichungen in der Umsetzung der Maßnahme bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der MOIN Filmförderung und führen andernfalls u.U. zu einer Rücknahme der Förderung.
- Förderentscheidungen werden schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet
- ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
- durch die Förderung einer Maßnahme wird kein Anspruch auf die Förderung nachfolgender Maßnahmen erworben
- die im Zusageschreiben festgelegten Bedingungen sind bindend. Abweichungen hiervon müssen schriftlich beantragt und von der MOIN Filmförderung genehmigt werden. Nicht genehmigte Abweichungen können zur Rücknahme der Förderzusage bzw. Kürzung der in Aussicht gestellten Förderung führen
- die/der Antragsteller*in hat keinen Anspruch auf Rückgabe von Antragsunterlagen.
5| ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ANGABEN BEI ANTRAGSTELLUNG
- Inhaltsangabe (max. 5000 Zeichen in der Antragsdatenbank)
- detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahme
- Produzent*innenkommentar (max. einseitig)
- Regiekommentar (max. einseitig)
- Drehbuch bzw. bei Dokumentarfilmen eine projektbezogene Beschreibung
- wenn vorhanden: Sichtungsmaterial/Visualisierungshilfen (über Sichtungslink in der digitalen Antragsdatenbank; der Zugriff muss mindestens bis zum Sitzungstermin gewährleistet sein)
- Finanzierungsplan. Der Stand der Finanzierung muss ersichtlich sein. Bei entscheidenden Veränderungen bis zur Förderentscheidung sind die zuständigen Förderreferent*innen zu informieren. Ist eine Förderung von über 80% der für die Projektentwicklung entstehenden Kosten geplant, so ist eine aussagekräftige Begründung beizufügen
- Angaben über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel (in der digitalen Antragsdatenbank)
- einseitige Kostenzusammenfassung mit Übersicht zu den Regionaleffekten (jeweils gesondert für Hamburg und Schleswig-Holstein). Außerdem sind Effekte gesondert auszuweisen, die in anderen Bundesländern zu erbringen sind
- Stab- und Besetzungsliste für die wichtigsten Positionen (inkl. Dramaturgie) mit Status (angefragt/bestätigt) sowie steuerlich relevantem Wohnsitz
- einseitige Angabe über die Anzahl der Drehtage sowie Informationen zu den geplanten Motiven (z.B. innen/außen, geplant/genehmigt) in Hamburg und/oder Schleswig-Holstein
- max. einseitiges nationales und internationales Auswertungskonzept (inkl. Angaben zur Relevanz/Zielgruppe, Alleinstellungsmerkmal, Festivalstrategie).
6| SONSTIGE VORGABEN
- bei Antragsstellung ist eine ausgefüllte Diversitätserklärung sowie die ökologisch nachhaltige Durchführung der Maßnahme zu bestätigen
- die einseitige Kostenzusammenstellung muss branchenüblich gegliedert sein und alle notwendigen Kostenpositionen enthalten, auch wenn diese in Form von Eigenleistungen, Beistellungen, Rückstellungen o. ä. erbracht werden
- Eigenleistungen sind gesondert auszuweisen und werden im Rahmen des Verwendungsnachweises nur in kalkulierter Höhe anerkannt
- innerhalb der Entwicklung kalkulierte Honorare werden im Rahmen der Produktionskosten angerechnet
- die Kostenangaben müssen projektbezogen sein und sich an üblichen Marktpreisen orientieren
- die Höchstgrenzen gemäß der „Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung“ der Richtlinie zur Projektfilmförderung der FFA dürfen beim Kostenansatz nicht überschritten werden
- die Kosten müssen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer angesetzt sein
- alle Geldbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein
- mit der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein
- der Finanzierungsplan muss die Summe der kalkulierten Kosten exakt abdecken
- bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als Bemessungsgrundlage
- es gilt das Mindestlohngesetz. Die MOIN FILMFÖRDERUNG erwartet, dass bei majoritär deutsch produzierten Filmen mit einem überwiegenden Anteil an Drehtagen in Deutschland soziale Standards eingehalten und mindestens tariflich vereinbarte Gagen bezahlt werden. Ausnahmen sind möglich für Nachwuchsproduktionen (entsprechend des Merkblattes Nachwuchs) und Low-Budget-Produktionen mit bis zu 1,5 Mio. EUR Herstellungskosten
- im Falle einer Förderung werden die Kalkulation, Finanzierung und Schlussabrechnung im Auftrag und auf Rechnung der Förderempfänger*innen von einer filmkundigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die dafür anfallenden Prüfungsgebühren entnehmen sie bitte der Gebührentabelle (siehe Downloadbereich). Sie sind in die Kalkulation für die Maßnahme aufzunehmen
- für die bei dem/der ausländischen Koproduzenten*in angefallenen Kosten ist im Rahmen der Schlussabrechnung der Gesamtherstellungskosten ein entsprechendes Testat (einer/s ausländischen Steuerberaters*in / Wirtschaftsprüfer*in) vorzulegen.
- wenn für die Maßnahme eine Förderung von anderen Institutionen beantragt oder bereits gewährt wurde, muss dies angegeben werden
- es ist ein angemessener Beitrag zur filmberuflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Produktion der geförderten Maßnahme sicherzustellen.
7| PRÜFUNG VON UNTERLAGEN UND AUSZAHLUNG
- nach Förderzusage werden durch die MOIN FILMFÖRDERUNG aktuelle, für die Vertragsschließung relevante Unterlagen nachgefordert
- nach Schließung der Gesamtfinanzierung werden die Unterlagen an eine von der MOIN FILMFÖRDERUNG mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitergegeben
- die Prüfungsgebühren werden (zzgl. MwSt.) von den Fördermitteln einbehalten und direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgezahlt (siehe Gebührentabelle im Downloadbereich)
- das Darlehen wird bedarfsgerecht ausgezahlt, in der Regel in drei Raten: die erste Rate (40 %) bei Vertragsschluss und Nachweis der geschlossenen Finanzierung, die zweite Rate (40 %) nach Vorliegen eines den weiteren Bedarf ausweisenden Kostenstandes sowie eines Sachstandsberichtes und die dritte Rate (20 %) nach Abschluss und Abrechnung der Projektentwicklung.
8| TILGUNG VON ERFOLGSBEDINGT RÜCKZAHLBAREN DARLEHEN
Das Darlehen ist bei Beginn der Hauptdreharbeiten oder jedweder Veräußerung von Rechten an der geförderten Maßnahme zurückzuzahlen. Es muss sichergestellt sein, dass der Rückzahlungsanspruch der Filmförderung auch bei einem Rückfall der Rechte an die Urheber gewahrt bleibt.
9| NACH DER FÖRDERUNGSZUSAGE ZU BEACHTEN
- Förderzusagen gelten für einen befristeten Zeitraum, der in der Zusage verbindlich festgelegt wird. Anträge auf Verlängerung müssen rechtzeitig vor Ablauf der Befristung schriftlich gestellt werden
- die Projektentwicklungsmaßnahme muss spätestens 12 Monate nach Vertragsschluss abgeschlossen sein. Es müssen ein Abschlussbericht sowie die Schlussabrechnung vorgelegt werden
- das geförderte Projekt muss innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung der letzten Rate zur Produktionsförderung eingereicht werden. Ausnahmen hiervon kann die Geschäftsführung auf begründeten schriftlichen Antrag zulassen
- die MOIN FILMFÖRDERUNG ist laufend (mindestens alle 12 Monate) über die Bemühungen zur Realisierung des Stoffes schriftlich zu unterrichten
- auf allen die geförderte Maßnahme betreffenden Veröffentlichungen ist in angemessener Form auf die Förderung der MOIN FILMFÖRDERUNG hinzuweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen zur Nennungsverpflichtung.
10| BEI WEITEREN FRAGEN
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Förderreferent*innen. Bei Fragen zum Fördervertrag und zur Abwicklung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiter*innen der Vertragsabteilung.
Stand: Juli 2024