MERKBLATT WEITERBILDUNG UND QUALIFIZIERUNG
1| WOFÜR STEHEN FÖRDERMITTEL ZUR VERFÜGUNG?
Mit dem Ziel der qualitativen Stärkung der Film- und Medienbranche können branchenspezifische Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung sowie die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen nach den Richtlinien der MOIN FILMFÖRDERUNG Hamburg Schleswig-Holstein (Ziffer B|6) gefördert werden.
Die Förderung ist ausschließlich im Rahmen der De-minimis-Beihilfe nach Ziffer C| der MOIN Filmförderung-Richtlinien förderfähig. Über die Anträge entscheidet die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung. Anträge werden laufend entgegengenommen.
2| ART DER FÖRDERUNG UND FÖRDERHÖCHSTGRENZEN
Die Förderung wird in Form von Zuschüssen vergeben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 5.000 EUR. Der Förderanteil an den förderfähigen Kosten beträgt in der Regel 50%.
3| ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind in der Regel Film- und Medienschaffende, die nicht mehr in der Ausbildung sind, oder Kleinstunternehmen entsprechend der EU-Empfehlung 2003/361/EG.
4| ANERKENNUNGSFÄHIGE KOSTEN
Es werden lediglich externe Kosten anerkannt. In der Regel Teilnahmegebühr, An- und Abreise sowie Unterbringung.
5| ANTRAGSVERFAHREN
- vor der Antragstellung ist ein Informationsgespräch mit der*dem zuständigen Förderreferent*in bei der MOIN Filmförderung Voraussetzung
- Anträge werden online gestellt
- Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach dem Beratungsgespräch von den zuständigen Förderreferent*innen der MOIN Filmförderung
- die im Antrag gemachten Angaben sind wesentlich für eine Förderung und deshalb verbindlich. Abweichungen in der Umsetzung der Maßnahme bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der MOIN Filmförderung und führen andernfalls u.U. zu einer Rücknahme der Förderung
- Förderentscheidungen der Geschäftsführung werden schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet. In der Regel erfolgt die Mitteilung über den Entscheid innerhalb von sechs Wochen nach Antrag
- ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
- durch die Förderung einer Maßnahme wird kein Anspruch auf die Förderung nachfolgender Maßnahmen erworben
- die im Zusageschreiben festgelegten Bedingungen sind bindend. Abweichungen hiervon müssen schriftlich beantragt und von der MOIN FILMFÖRDERUNG genehmigt werden. Nicht genehmigte Abweichungen können zur Rücknahme der Förderzusage bzw. Kürzung der in Aussicht gestellten Förderung führen
- die Antragstellenden haben keinen Anspruch auf Rückgabe von Antragsunterlagen.
6| ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ANGABEN
- kurze Beschreibung der beantragten Maßnahme (max. 5000 Zeichen in der Antragsdatenbank)
- Filmografie oder film- bzw. medienbezogene Biografie der Antragstellenden (max. einseitig)
- Kurze Beschreibung zum Ziel/Nutzen der Weiterbildung/Qualifizierung bzw. der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen.
- Unter Sichtungsmaterial: Ggf. Link zum Angebot der Maßnahme
- Unterschriebene De-minimis-Erklärung
7| SONSTIGE VORGABEN
- bei Antragsstellung ist eine Entsprechungserklärung zur ökologisch nachhaltigen Durchführung entsprechend der Förderung besonderer Maßnahmen im Rahmen der Auswertung beizufügen
- die Kostenangaben müssen projektbezogen sein und sich an üblichen Marktpreisen orientieren
- alle Geldbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein
- die Kosten müssen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer angesetzt sein. Sofern die/der Antragsteller*in nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann eine Bruttokalkulation, d.h. mit Mehrwertsteuer, vorgelegt werden
- die Maßnahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein
- Angebote zu Beratungsdienstleistungen dürfen noch nicht angenommen worden sein
- wenn für die Maßnahme eine Förderung von anderen Institutionen beantragt oder bereits gewährt wurde, muss dies angegeben werden.
8| NACH DER FÖRDERZUSAGE ZU BEACHTEN
- Förderzusagen gelten für einen befristeten Zeitraum, der in der Zusage verbindlich festgelegt wird. Anträge auf Verlängerung müssen rechtzeitig vor Ablauf der Befristung schriftlich gestellt werden.
9| BEI WEITEREN FRAGEN
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die*den zuständige*n Förderreferent*in. Bei Fragen zum Fördervertrag und zur Abwicklung wenden Sie sich bitte direkt an die*den zuständige*n Mitarbeiter*in der Vertragsabteilung.
Stand: Januar 2025