MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

Autor*innen stärken

23.01.2017 | Start für neue Treatmentförderung

Ab sofort können Autor*innen für die Ausarbeitung eines Treatments Förderung beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro und wird als Zuschuss vergeben.

»Mit der neuen Förderung möchten wir Autor*innen frühzeitig und effektiv bei der Entwicklung ihrer Ideen unterstützen und ihnen einen kreativen sowie finanziellen Freiraum ermöglichen«, sagt Maria Köpf bei der Präsentation im Rahmen des ersten meet & mingle im Betahaus Hamburg.

Antragsberechtigt sind Autor*innen mit einem abgeschlossenen Studium an einer Filmhochschule in den Bereichen Drehbuch oder Regie sowie Autor*innen, die mindestens ein realisiertes und öffentlich ausgewertetes Drehbuch vorweisen können. »Unser Ziel ist es, vor allem Antragsteller*innen aus der Region Hamburg Schleswig-Holstein zu stärken. Wir sind aber auch offen für spannende Stoffe, die in unserer Region spielen«, sagt Maria Köpf.

Anträge können sechsmal jährlich zu den Terminen der Gremien 1 und 2 bei der FFHSH eingereicht werden. Dadurch wird die Antragsstellung flexibler gestaltet und die Zeiträume für die Erstförderung von Stoffideen verkürzt. Die Geschäftsführerin entscheidet über die Projekte. 

»Es geht uns vor allem darum, mit den Autor*innen ins Gespräch zu kommen und die Projektidee im Diskurs auf Kinotauglichkeit und Zielpublikum zu überprüfen« (Maria Köpf)

Das neue Förderprogramm richtet sich sowohl an Nachwuchsautor*innen als auch an erfahrene Drehbuchautor*innen und beinhaltet neben einer finanziellen Unterstützung außerdem noch eine dramaturgische Erstberatung zu Beginn des Vorhabens und ein Abschlusslektorat über das verfasste Treatment. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Berufserfahrung der Antragsteller*innen und wird gestaffelt vergeben. Dabei wird vor allem auch die Arbeit im Team mit einer/einem Koautor*in, Regisseur*in oder Produzent*in berücksichtigt.

Autor*innen mit einem abgeschlossenen Studium (Drehbuch oder Regie) oder Berufsanfänger, die mindestens ein Drehbuch eines öffentlich ausgewerteten abendfüllenden Spielfilmes verfasst haben werden mit 3.100 Euro, ab drei verfassten und ausgewerteten Drehbüchern mit 5.100 Euro gefördert. Autor*innen, die im Team mit Produzent*in oder Regisseur*in einreichen, erhalten bei zwei verfassten Drehbüchern für öffentlich ausgewertete abendfüllende Spielfilme 3.600 Euro, ab drei Spielfilmen 5.600 Euro Förderung. Ein Autor*innenteam kann bei zwei Filmen 5.100 Euro, ab drei Filmen 8.100 bis maximal 10.000 Euro Förderung bekommen.

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