Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Das Ziviljustizgebäude (1898-1903) stammt - wie das Oberlandesgericht und der Strafjustizbau - aus der Jahrhundertwende und besteht aus sandsteingegliedertem, gelblichen Backstein. Das Gebäude ist nach Maßstab, Stil und Material das Pendant, eine Variante, des Strafjustizgebäudes.
Wenn die Terminierung geklärt ist, wenden Sie sich bitte an die Justizbehörde, Amt für allgemeine Verwaltung, Herr Sprenger, Drehbahn 36, 20354 HH (040/ 42843-3451), zur Erteilung der Drehgenehmigung.