MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

Step One

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge können gestellt werden von:

  • Verleih- und Vertriebsunternehmen, die im Besitz entsprechender
    Verwertungsrechte sind

  • in Einzelfällen sind auch Produzent*innen antragsberechtigt, die im
    Besitz der Verwertungsrechte sind und darstellen können, dass eine professionelle Auswertung ihres Films erfolgt

 

Step Two

Beratungstermin vereinbaren

Ihr müsst einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin vereinbaren.

Step Three

Förderung beantragen

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.

Das für den Antrag zuständige Gremium richtet sich nach den voraussichtlichen Her­­­stellungskosten des entstehenden Films.