Finanzielle Unterstützung für eure besonderen Maßnahmen
Um bestehende Märkte zu erweitern oder neue Märkte zu erschließen, kann eine Förderung für besondere Maßnahmen der Auswertung ausgesprochen werden. Hierzu zählen unter anderem Festivalpräsentationen, Grundausstattungen, innovative Auswertungen oder Untertitelungen. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen vergeben. Es sollen hier nur Projekte gefördert werden, die bereits im Rahmen der Produktion von der MOIN Filmförderung gefördert wurden.
Anträge werden fortlaufend entgegengenommen. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung.
3 Steps zur Antragsstellung
Step One
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können gestellt werden von:
Verleih- und Vertriebsunternehmen, die im Besitz entsprechender
Verwertungsrechte sindin Einzelfällen auch Produzent*innen sowie Regisseur*innen ihres eigenen Projekts
Step Two
Beratungstermin vereinbaren
Vereinbart einen Beratungstermin, da für die Antragsstellung ein Beratungsgespräch Voraussetzung ist.
Step Three
Förderung beantragen
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.
Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung.
Blick nach vorn
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